PLV 2021
Liebe Kunden,
Es turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu, das
nächste steht schon vor der Tür. Kurzarbeit und ständig geänderte
Rahmenbedingungen waren eine Herausforderung für uns alle.
Um die Unterschiede Kurzarbeit/Normalarbeit
transparenter darzustellen, und auch sonstige Informationen besser abzubilden,
wird es in PLV 2021 erweiterte Möglichkeiten zur individuellen
Gestaltung der monatlichen Lohnzettel und der Jahreslohnkonten geben.
PLV 2021 wird so um den 15.12 zum Download
bereitstehen.
Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der
Berechnung der Kurzarbeit für 2021 (natürlich) noch nicht fixiert sind, ist es
notwendig, dass Sie vor der Jänner-Abrechnung mit PLV 2021 auf dem letzten
Stand sind, also die aktuellsten Updates
eingespielt haben. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!
PLV 2020
Hinweis: In der Anleitung zur Aufrollung ist
von den betroffenen Meldungen die
Rede. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchte ich hiermit ein paar Dinge
klarstellen:
·
Die reine Lohnsteueraufrollung (ohne Kurzarbeit) betrifft die
mBGMs nicht, Sie müssen da nichts stornieren.
·
Die Aufrollung mit Kurzarbeit betrifft die mBGMs auch nicht, wenn Sie schon mit den korrekten
KUA-Lohnarten abgerechnet haben, und sich bei den Beträgen nichts geändert hat.
·
mBGMs
müssen im Zuge der Aufrollung nur dann storniert und neu gesendet werden, wenn
sich bei der Gesamt-SV etwas geändert hat (anderes Brutto etc
…).
·
Der Aufrollbutton in der Abrechnung-Detail-Maske hat mit
dieser Gesamt-Aufrollung nichts zu tun. Gehen Sie so vor, wie in der Anleitung
beschrieben.
·
Bereits ausgeschiedene Mitarbeiter können das auch über den
Jahresausgleich regeln.
Update 22.C steht zum Download bereit
Die Berechnungsmodalitäten bei Kurzarbeit
wurden aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen mehrmals geändert (z.B.:
Steuerfreiheit der Zulagen bleibt auch bei Kurzarbeit erhalten – das Jahressechstel
wird bei Kurzarbeit um 15% erhöht – Die Dienstnehmeranteile zur
Sozialversicherung inklusive AK-Umlage und Wohnbauförderungsbeitrag von der
Differenz zur ursprünglichen Bemessungsgrundlage sind vom Arbeitgeber zu tragen
usw.).
Weiters wurde mit 01.01.2020 der
Steuertarif rückwirkend geändert – Senkung der ersten Steuerstufe von 25% auf
20%.
Dies erfordert eine Korrektur der
Abrechnungen bzw. eine Aufrollung. Aufrollen eines DV
bedeutet grob:
1. Sie
rechnen den ersten Monat 2020 des DV neu ab (PLV rechnet dann alle Folgemonate
auch neu ab).
2. Sie
ermitteln die Auszahlungsdifferenzen (das geht 1x automatsch, siehe Anleitung),
und zahlen das dem Dienstnehmer als a-Conto im
nächsten Monat aus.
3. Sie
korrigieren getätigte Meldungen und Zahlungsdifferenzen bei den nächsten
Überweisungen.
Wichtig:
Wenn
Sie die Kurzarbeit bereits mit den korrekten PLV-KUA-Lohnarten (0107, 0108,
0109) abgerechnet haben, dann ist die Gesamt-SV von diesen Änderungen nicht
betroffen, mBGM-Storno und neu senden bei der Aufrollung
ist dann nicht notwendig!
Wenn Änderungen notwendig
sind, dann korrigieren Sie bitte alle früheren Monatsabrechnungen OHNE diese
auch abzurechnen (das passiert dann im Zuge der Aufrollung). Wenn Sie trotzdem
nach Änderungen frühere Monate versehentlich schon abgerechnet haben, dann
müssen Sie die Auszahlungsdifferenzen manuell ermitteln, und dem DN als a-Conto auszahlen.
Nach
Änderungen, die auch die SV betreffen, müssen natürlich auch die mBGM korrigiert werden.
Eine genaue Anleitung zur Aufrollung finden Sie hier
(die Aufrollung wird für alle oben beschriebenen Änderungen auf einmal
durchgeführt!)
Die Abrechnung von Kurzarbeit ist eine besondere
Herausforderung für die Lohnverrechnung. Anbei finden Sie Links zu
weiterführenden Informationen zu diesem Thema und Beispiele wie Sie die
Kurzarbeit mit dem Programm PLV abrechnen können.
Links:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
Beispiele:
Beispiele zur Abrechnung der Corona-Kurzarbeit mit PLV
Hinweis: Wenn Sie Aufrollung bei einem beendeten Kurzarbeits-DV durchführen
möchten, bei dem Sie bereits die Kontollsechstelaufrollung durchgeführt haben, dann müssen
Sie diese vorher wieder zurücknehmen (Monatsabrechnung/Extras-Menü). Ob die Kontollsechstelaufrollung
bereits durchgeführt wurde erkennen Sie an einem Hinweis in der
Monatsabrechnungsmaske ganz rechts unten.
Neues Update 22.B verfügbar:
Beim NEUFÖG
wurde in Kombination mit der Kurzarbeit die WB nicht in voller Höhe bei der mBGM abgezogen.
Die neue Corona-Prämie (SV- und Lohnsteuer befreit)
steht damit zur Verfügung
·
Lohnart
0161 Prämie frei - DB, DZ und Kommunalsteuer pflichtig
·
Lohnart
0162 Prämie frei
Die Prämie ist DB, DZ und Kommunalsteuer
pflichtig, das könnte sich aber noch ändern, daher stellen wir auch die Lohnart 0162 zur Verfügung.
Update 22.8: Eine
kurzfristig beschlossene Änderung bezüglich DB, DZ und Kommunalsteuer in
Verbindung mit der Differenz SV-BMG
Kurzarbeit (Lohnart 0108) wurde damit umgesetzt.
Außerdem wurden wir informiert, dass der AMS-Rechner (noch) nicht in allen
Konstellationen richtig rechnet. Bitte lassen Sie die Ergebnisse von Ihrem
Steuerberater überprüfen bzw. verfolgen Sie die dortigen Informationen. Auch
wenn das AMS-Mindestnetto nicht mit dem tatsächlichen
Netto übereinstimmt.
Die Meldung der geänderten Rückverrechnungsgrundlage AV auf der mBGM
lieferte eine leichten Clearingfall, die Zahlen waren zwar korrekt, wir mussten
aber die Meldungsart umstellen. Warten Sie trotzdem sicherheitshalber mit der mBGM noch ein wenig, es sind turbulente Zeiten momentan,
und wenn sich gesetzlich noch irgendwas ändert, dann spart Ihnen das Arbeit.
Servicepack #4 verfügbar
·
Für Vorschreibebetriebe wird die AV-Rückverrechnung
nicht mehr auf der mBGM dargestellt.
·
Der FABO-Plus wird auf den Jahreslohnkonten
dargestellt.
·
Die Druckversion des
Jahreslohnzettel Finanz wurde auf den letzen Stand (FABO-Plus) gebracht.
·
Die Druckversion des Jahreslohnzettel SV wurde entfernt.
·
Wenn beim Geschlecht (Personalstammdaten/Seite 2)
nichts eingetragen ist, dann wird künftig im ELDA-Jahreslohnzettel Finanz das
Geschlecht ‚divers‘ übertragen.
·
Wenn bei Vollzeit/Teilzeit DN
(Personalstammdaten/Seite 2) nichts eingetragen ist, dann wird künftig im
ELDA-Jahreslohnzettel Finanz der Status Vollzeit übertragen.
Wichtige Hinweise:
1. Beim Übertragen des Jahreslohnzettel
Finanz mittels ELDA kann es in Verbindung mit dem FABO-Plus zu folgender
Warnung (auch mehrfach) im Übertragungsprotokoll kommen:
Status *P* / Fehler 7002: Lohnsteuer zur Bem.
Grundlage zu gering
Wenn das die
einzige Fehlermeldung ist, dann können Sie diese ignorieren. Das liegt an der Übernahmesoftware von ELDA, die dürfte
noch nicht auf dem letzten Stand sein. Die Daten wurden korrekt übernommen, es ist keine weitere Aktion Ihrerseits
notwendig.
Kommt es zu
sonstigen Fehlermeldungen bez. FABO, dann kontrollieren Sie bitte die eingegebenen Kinder-Daten (Mitarbeiterstammdaten Seite
2) ob alles passt (Datumsformat wie im Header beschrieben, SV-Nummer
10-stellig, Beginn+Ende FABO, etc.).
2. Beginn und
Ende FABO beziehen sich auf die gesamte Dauer (mehrere Jahre) des FABO!
3. Beim Versuch
Daten zu ELDA zu senden kommt folgende Fehlermeldung:
Fehler bei der Anmeldung: Der
Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben(404) nicht gefunden.
Sie müssen nur Ihre ELDA-Software
updaten, näheres dazu hier: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.854417
PLV 2020 ist online:
Die Umstellung auf die Tarifgruppen und die neuen
Meldungen ist erfreulicherweise ziemlich reibungslos abgelaufen. Ein paar
kleinere Probleme gab es zwar, aber aufgrund der Erfahrungen des Jahres 2019
haben wir PLV dahingehend erweitert, dass die Handhabe des Clearings noch
einfacher wird. Auch von Seiten der Krankenkassen wurde uns auch versichert,
dass die Clearingmeldungen verständlicher formuliert werden.
Wichtiger Hinweis:
Die ELDA-DVR-Nummer hat ausgedient, bisher war
entweder die DVR-Nummer, oder die ELDA-Seriennummer in PLV einzutragen, ab 2020
ist die ELDA-Seriennummer zwingend notwendig.
Die mBGM
kann jetzt vor dem Versenden noch geändert werden
Es gab ein paar Sonderfälle (Übergang
Karenz/Krankenstand), da musste beim Starttag der mBGM
oder bei der Verrechnungsgrundlage ein anderer Wert eingetragen werden. Dafür
gibt es jetzt in der ELDA-Sendemaske den Button <Bearbeiten>, da kann man
diese Eckdaten vor dem Versenden manuell ändern.
Damit kann man das DV bei Karenz oder Bundesheer
wieder durchlaufen lassen. Man muss nur bei der mBGM
des Wiedereintrittsmonates den Starttag manuell setzen, wenn das nicht der 1.
des Monats ist.
mBGM
bei Karenz oder Präsenzdienst
Storno Referenznummernlogik
erweitert
In der Maske mBGM-Referenzwerte
(Firmenstammdaten/elektronische Meldungen) gibt es nun die Möglichkeit, die
Referenzwerte aus einer bestimmten Sendedatei zu importieren. Im Normalfall verwaltet
PLV die gesamte Stornologik automatisch, es ist jedoch einmal vorgekommen, dass
ein Kunde die mBGM geschickt hat, der ELDA-Server
(Überlastung?) aber nicht geantwortet hat, also hat er abgebrochen und das
Ganze 2x wiederholt. PLV konnte nichts speichern, es kam ja keine Rückmeldung,
weil aber ELDA alle 3 mBGM erhalten hat, mussten nun
2 davon storniert werden. Da mussten einem entweder die KK-Mitarbeiter
wohlgesonnen (tel. Storno) gewesen sein, oder mühsam alle Referenznummern
eingegeben werden. Mit der neuen Importmöglichkeit ist so was ganz leicht zu
lösen.
Der Name der Sendedatei befindet sich in der
Sendemaske direkt über der DV-Liste. Er besteht aus einem internen
Firmenschlüssel, dem Übertragungsdatum + mBGM +
Jahr-Monat der mBGM (bei mehreren Übertragungen in
einem Monat muss man nur die gewünschte Datei auswählen, ansonsten aktiviert
PLV immer die letzte Gesendete dieses Monats).
Firmenstammdaten
Die Firmenstammdaten wurden nach Wichtigkeit
optisch ein wenig umsortiert.
Es gibt auch 2 neue Felder
·
DGA-Nummer
o
Ausdruck Dienstgeberabgabe
·
mBGM-Vorschreiber Klickbox
o
Achtung: Dieser Eintrag ersetzt die Einstellung in der
PLV-Systemwartung.
Und eine neue Option bei der Nettolohnliste - Nach
DV summieren. Zu einer Sozialversicherungsnummer wird die gesamte Summe
(mehrere DV in einem Monat) angezeigt.
Bei den
elektronischen Meldungen wird sicherheitshalber auch noch angezeigt, ob es sich
um einen Selbstabrechner oder um einen Vorschreiber
handelt.
Aufrollung Lohnsteuer
Sonderzahlungen mit Sechstelbegünstigung (Kontrollsechstelaufrollung)
Ab 2020 muss am
Ende eines DV (bzw. im Dezember) geprüft werden, ob das aktuelle Jahressechstel
überausgeschöpft wurde. Das kann passieren, wenn das Jahressechstel im Laufe des
Jahres sinkt. Wurde zu viel begünstigt besteuert, dann muss das gesamte Jahr
aufgerollt, und mit dem aktuellen Jahressechstel abgerechnet werden (im
umgekehrten Fall ist nichts zu tun).
Sie können diese
Aufrollung manuell vornehmen, oder PLV
automatisch erledigen lassen. Dazu aktivieren Sie bitte das entsprechende
Häkchen auf der 3. Seite der Mitarbeiterstammdaten. Bei mehreren steuerlich
zusammenhängenden DV (Personalnummer) bitte erst beim letzten DV des Jahres das
Häkchen aktivieren.
Wenn Sie nach einer
Aufrollung noch sechstelrelevante Daten ändern
müssen, dann empfehlen wir folgende Vorgangsweise:
·
Aufrollung zurücknehmen
(Monatsabrechnung/Extras-Menü)
·
Änderungen durchführen
·
Wieder aufrollen (Monatsabrechnung/Extras-Menü)
Wurde eine
Aufrollung mit Mehrwert für den Fiskus durchgeführt, dann wird dieser über die Lohnart <0050-Sechstel Aufrollung> beim DV zum Abzug
gebracht.
Ausnahmen sind
Elternkarenz und spezielle Fälle von Krankengeld.
Hinweis: Das hat
nichts mit der LSt. Aufrollung in der
Abrechnunhsmaske-Detail zu tun.
Genauere Infos folgen!
Anbei der
vorläufige Gesetzestext:
Besteuerung von sonstigen
Bezügen aktualisiert und Rz 1193b neu eingefügt
(StRefG 2020) 1058
Das Jahressechstel, das auf den Bruttobezug (vor
Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) abzustellen ist, wird nach folgender
Formel ermittelt: Wird ein Dienstverhältnis während eines monatlichen
Lohnzahlungszeitraumes beendet, sind die im Kalenderjahr zugeflossenen
laufenden (Brutto-)Bezüge durch die Anzahl der abgelaufenen Lohnsteuertage seit
Jahresbeginn (volle Kalendermonate sind mit 30 Tagen zu rechnen) zu dividieren.
Der sich ergebende Betrag ist dann mit 60 zu multiplizieren. Damit die
Berechnung des Jahressechstels nicht dazu führen kann, dass insgesamt mehr als
ein Sechstel der im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossenen laufenden Bezüge als
sonstiger Bezug mit den festen Steuersätzen besteuert wird, hat der Arbeitgeber
ab dem Kalenderjahr 2020 sicherzustellen, dass maximal ein Sechstel der im
Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988
besteuert wird. Der Arbeitgeber hat dies entweder schon durch Modifikationen
der Lohnverrechnung während des Jahres oder bei Auszahlung des letzten Bezuges
im Kalenderjahr umzusetzen; d.h. im Dezember oder bei unterjähriger Beendigung
des Dienstverhältnisses im Beendigungsmonat. Diese Begrenzung gilt nicht für
Fälle einer unterjährigen Elternkarenz. Elternkarenz liegt vor, wenn für Eltern
gegenüber dem Arbeitgeber ein gesetzlicher Anspruch auf Karenz gemäß
Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz besteht
(inklusive Papamonat nach § 1a VKG und Mutterschutz);
siehe auch Rz 1193b. 1192 Eine Neuberechnung der
Lohnsteuer ist aber nicht mehr zulässig, wenn im laufenden Kalenderjahr an den
Arbeitnehmer Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausbezahlt
wird (§ 77 Abs. 3 EStG 1988). Davon ausgenommen sind Aufrollungen gemäß § 77
Abs. 4a EStG 1988, die jedenfalls vorzunehmen sind (Rz
1193b). 1193b Ab dem Kalenderjahr 2020 hat der Arbeitgeber in Fällen, in denen
im laufenden Jahr mehr als ein Sechstel der zugeflossenen laufenden Bezüge nach
§ 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt behandelt wurde, die sonstigen Bezüge bei
Auszahlung des letzten laufenden Bezuges verpflichtend aufzurollen und den
Überhang nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Diese Aufrollung ist
demnach im Dezember durchzuführen oder, wenn das Dienstverhältnis unterjährig
endet, im jeweiligen Beendigungsmonat. Diese Aufrollverpflichtung gilt nicht
für Fälle einer unterjährigen Elternkarenz. (siehe auch Rz
1058 )
SEPA-Überweisungen
Geplant
ist für das Frühjahr 2020 die Einführung der Erstellung von Überweisungsdateien
für Lohn und die sonstigen Firmenabgaben.
Wichtige Info:
Mit Anfang Juni
2019 hat ELDA das Übertragungs-Protokoll der mBGM leicht
abgeändert. Es werden andere Daten darauf angezeigt (Gesamtsumme SV), außerdem
ist eine Warnung darauf abgedruckt, wenn die ELDA-Seriennummer mit der
Beitragskontonummer noch nicht (siehe auch Informationen weiter unten zum
Clearingsystem) verknüpft wurde. Es ist nur eine Warnung, die Daten werden
korrekt übertragen, und auch von ELDA übernommen.
Um die Warnung
zu vermeiden muss nur diese Verknüpfung über WEBEKU
vorgenommen werden. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte
an ELDA oder an Ihre Krankenkasse.
Hier der Link
zur Vorgangsweise : Zuordnungsanwendung
21.J: Update verfügbar!
·
Die Lohnsteueraufrollung
(Monatsabrechnung-Detailmaske) hat den FABO nicht aliquotiert berücksichtigt.
·
Hilfestellung zu mBGM bei Karenz oder
Präsenzdienst
·
Neuer ELDA-Jahreslohnzettel-Finanz
(incl. FABO-Daten)
·
Wenn Sie einen Dienstnehmer mit dem neuen FABO-Plus
abrechnen, dann müssen ab jetzt alle Daten der betroffenen Kinder mitgeschickt
werden. Diese können Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf Seite 2. mittels des
Buttons 'Kinderdaten' (direkt neben
dem FABO-Plus Betrag) erfassen. Sie geben hier den gesamten Zeitraum ein, in
dem eine entsprechende Begünstigung (FABO Plus, halber FABO Plus) vorliegt. Das
Feld LK-KFZ ist hinterlegt, da können Sie mittels Doppeklclick
eine Auswahl treffen.
·
Beachten Sie bitte, dass PLV keine Gegenprüfung auf
Richtigkeit der eingegebenen Daten vornimmt. Die eingegeben Kinderdaten wirken
sich nicht auf die Berechnung aus.
Wenn Sie einen Clearingfall
haben, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Sofort stornieren der mBGM der betroffenen
Dienstnehmer (nur diese, dazu markieren Sie die DN in der ELDA-Maske mit dem
Button links unten, oder Sie entfernen die restlichen DV aus der Meldung). Hat
ein DN mehrere DV in diesem Monat (z.B. fallw.
Beschäftige) dann bitte alle DV dieses DN markieren.
2. Klären, was der KK nicht passt, ist oft nicht klar, dann am besten dort
anrufen.
3. Korrigieren und dann neu senden.
Sofort stornieren ist wichtig, da durch Veränderungen am DV die
Zuordnung zu den Referenzwerten aufgehoben werden könnte.
Ist eine mBGM gesendet, dann kann man Sie
nicht gleich noch einmal senden, dazu muss man sie vorher stornieren, oder
manuell bearbeiten (siehe weiter unten).
Stornieren einer mBGM
Zum Stornieren benötigt man einen Referenzwert
('JJJJMM-' + fortlaufende Nummer, steht auf dem ELDA-Protokoll, und die
zugehörige Summe). PLV speichert das nach einer korrekten Übertragung und
ordnet diesen Referenzwert dem DV zu. Die zugeordneten Referenzwerte können Sie
in den Firmenstammdaten unter elektronische Meldungen 'Referenzwerte bearbeiten' einsehen und auch bearbeiten.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bspw. eine mBGM telefonisch
stornieren, dann müssen Sie auch in dieser Maske den Referenzwert löschen (auf
die richtige Zeile stellen, unten alles löschen, dann Zeile aktualisieren
drücken), erst dann können Sie die mBGM neu
versenden. Wenn Sie die mBGM für alle Mitarbeiter
tel. storniert haben, dann drücken Sie den Button 'alle Sendemarkierungen
entfernen', dann können Sie die gesamte mBGM neu
versenden.
Wenn Sie also eine gesendete mBGM mit PLV stornieren möchten, und PLV konnte aus
irgendeinem Grund Referenzwert und Summe nicht zuordnen, dann können Sie das
hier manuell machen (auf die richtige Zeile stellen, unten die Werte eintragen,
dann Zeile aktualisieren drücken).
Sie geben die Summe ganz normal mit 2 Nachkommastellen ein, oben in der
Zeile ist die Summe dann formatiert (linksbündig mit Nullen aufgefüllt und ohne
Dezimalpunkt.)
Wenn Sie umgekehrt eine stornierte
mBGM mit PLV neu senden möchten, und PLV konnte
aus irgendeinem Grund Referenzwert und Summe nicht löschen, dann können Sie das
hier manuell machen (auf die richtige Zeile stellen, unten alles löschen, dann
Zeile aktualisieren drücken).
11.A: Update verfügbar!
·
Das Update mBGM für Vorschreibebetriebe ist ONLINE!
Aktivieren Sie bitte in der
PLV-Systemwartung das entsprechende Häkchen, wenn Sie einen
Vorschreibebetrieb melden müssen.
·
Falls Ihre Bank den Zahlschein mit den Sternen vor
und nach den Beträgen nicht mehr verarbeitet, dann aktivieren Sie bitte in
der PLV-Systemwartung das Häkchen bei
'Zahlscheindruck ohne Sterne'.
·
Bei der mBGM wurde bei
geringfügig Beschäftigten ohne SV ein falsches VERG-Flag
mitgeschickt (3 statt 1), das ist jetzt behoben.
1. VERG 1 bedeutet, Verrechnung mit SV und BV (das bezieht sich aber auf
die Bemessungsgrundlage, nicht auf die SV, das wurde von uns falsch
interpretiert.)
2. VERG 3 bedeutet, Verrechnung nur mit BV
·
Bei der Versichertenmeldung neu wurde irrtümlich
der Beschäftigungsbereich der alten SV-Gruppe vorgeschlagen (Feld ganz unten).
·
Der Netto-Brutto Rechner funktioniert jetzt auch
mit Tarifgruppen.
·
Beim Buchungsbeleg wird jetzt bei der Auswahl
Arbeiter/Angestellte/Sonstige auch ohne SV-Gruppe die richtige Zuordnung
getroffen. Zusätzlich wird auch die Tarifgruppe P1 jetzt wieder ausgedruckt.
·
Versichertenmeldung neu
o
Wenn ein Referenzwert vorhanden, dann wurde die
Versicherungsnummer leer (anstatt 10x0) geschickt
o
Das Feld 'Geringfügigkeit' wurde bei Abmeldung und
Richtigstellung Abmeldung nicht mitgeschickt.
·
Bei der ELDA-Meldung Meldung Adresse DN mit Monat bis
eingetragen kam eine Fehlermeldung
·
2 Druckfehler in Masken wurden ausgebessert
·
Bei Verwendung der alte Detailmaske (Abrechnung)
kam eine Fehlermeldung
·
Bei ELDA-Übertragung ohne ELDA-Seriennummer kam
eine Fehlermeldung
·
Der mBGM-Ausdruck ist
jetzt sortiert.
·
Am Mitarbeiterstammblatt wurde die soziale Stellung
falsch angedruckt.
·
Am Monatslohnzettel für Kuvert wurde noch die
SV-Gruppe angezeigt.
·
Im Urlaubskalender konnten die Basisdaten nicht
geändert werden, wenn ein Mitarbeiter mehrere DV mit unterschiedlichen
Personalnummern hatte.
Hinweis: Bei der Tarifauswahl wird der SV-Satz des Tarifes mit dem der SV-Gruppe
mit dem Stand: 31.12.2018 verglichen (UV 1.3%).
Vorschau auf PLV 2019:
Mit der monatlichen
Beitragsgrundlagenmeldung (kurz mBGM), und der
Umstellung von SV-Gruppen auf Tarifgruppen
ändert sich ab 2019 einiges in der Lohnverrechnung. Sie möchten sicher
wissen, was das für Sie bedeutet, und was sich für Sie bei der Arbeit mit PLV
ändert.
Die Antwort: Fast gar nichts, man muss nur zusätzlich jedem Dienstverhältnis
eine Tarifgruppe
zuordnen, das war es schon. Für Abrechnungsmonate vor 2019 wird die
SV-Gruppe verwendet, für Abrechnungsmonate ab 2019 die Tarifgruppe. Die
SV-Gruppe lassen wir noch eine Zeit mitlaufen, damit kann man auch ältere
Abrechnungen immer noch nachbearbeiten, auch die 'alten' Meldungen bleiben für
Korrekturen erhalten. Mit PLV können also nach wie vor alle Berechnungen seit
der Euro-Umstellung 2002 durchgeführt werden.
Eine genaue Beschreibung der Tarifgruppen finden Sie unter dem
Programmteil 'Tarifgruppen neu ab 19' (Hauptmaske), bei der Zuordnung der neuen
Tarifgruppe in den Personalstammdaten wird Ihnen von PLV nur das vorgeschlagen,
was auch exakt passt.
Hier
finden Sie den Vergleich SV-Gruppe (alt) mit Tarifgruppe (neu) Für Dienstverhältnisse beginnend ab 2019 ist natürlich keine Eingabe der
SV-Gruppe mehr notwendig.
Ab 2019 gibt es neben der mBGM noch folgende
neue ELDA-Meldungen:
·
Versichertenmeldung neu (kurz)
·
Meldung Adresse Dienstnehmer
·
Meldung fallweise Beschäftigte
·
Anforderung Versicherungsnummer
In PLV ist genau ausgewiesen, welche Meldung bis, und welche ab 2019
gilt. Eine Beschreibung der neuen Meldungen, und was sich in der Meldelogik
geändert hat, finden Sie hier.
Wie und wann die neuen Meldungen zu erfolgen haben
entnehmen Sie bitte den diesbezüglichen Informationen der Krankenkassen. Auch
empfehlen wir eine Anmeldung beim Unternehmerserviceportal
(USP). Das neue Clearingsystem
(Rückmeldung nach dem Übermitteln der Meldungen - WEBEKU) bietet viele
Vereinfachungen, machen Sie sich bitte damit vertraut.
Den Familienbonus und den AVAB/AEZ Ausland können Sie in den
Mitarbeiterstammdaten auf Seite 2 eingeben
PLV 2018
18.01 Servicepack 1
verfügbar
·
Am Arbeitnehmerstammblatt wurde fälschlicherweise
immer 'freier Dienstnehmer' angezeigt.
·
Beim Excel-Export des Lohnkontos kam es zu einer
Fehlermeldung, wenn in den Einstellungen 'Druckdateinamen automatsch erzeugen'
angeklickt war.
14.02 Servicepack 2
verfügbar
·
Bei der ELDA-Jahreslohnzettelübermittlung eines
geringfügigen Dienstverhältnisses (18-Tage Regelung 53a Abs. 3b ASVG) kam es zu einer Nichtübernahme wegen ungültiger Zwischensumme 243.
15.03 Servicepack 3
verfügbar
·
Erhöhung des Timeouts bei Serverzugriff.
22.06 Servicepack 4
verfügbar
·
Geänderte ALV-Staffelung ab 1.7
Grenzwert bis |
Grenzwert ab |
Höhe |
Beitrags- |
bis EUR 1.381,00 |
bis EUR bis 1.648,00 |
beitragsfrei |
N25a |
EUR 1.381,01 bis EUR 1.506,00 |
EUR 1.648,01 bis EUR 1.798,00 |
1 % |
N25b |
EUR 1.506,01 bis EUR 1.696,00 |
EUR 1.798,01 bis EUR 1.948,00 |
2 % |
N25c |
ab EUR 1.696,01 |
ab EUR 1.948,01 |
3 % |
- |
27.06 Servicepack 5
verfügbar
·
Beim Hilfsfenster Schnittberechnung wurde
irrtümlich über alle DN einer Firma summiert.
15.10 Servicepack 8
verfügbar
·
Beim Urlaubskalender wird das Arbeitsjahr nun 1.X
bis zum 1.X-1 ausgewertet.
·
Die Anzahl der Krankenkassen beim Ausdruck
'Monatliche Firmenabgaben' wurde erweitert.
Erweiterungen 2018
Jahreslohnkonten (Firma und Dienstnehmer) auch für
Wirtschaftsjahr.
Durch
Auswahl des Startmonates ergibt sich der Zeitraum der Lohnkonten. Bei Wahl des
Jänners erhalten Sie das gewohnte Jahreslohnkonto von 1.1-31.12 des
betreffenden Jahres. PLV merkt sich den gewählten Startmonat.
Das
Firmenjahreslohnkonto-Detail, aus dem sich die GPLA-Prüfungsdatei ableitet,
bleibt so wie bisher.
Mitarbeiterstammdaten Standardlohnarten
Die
Standardlohnarten eines Dienstnehmers können nun mit einem Monatswert versehen
werden. Beim Anfügen eines
neuen
Abrechnungsmonates werden diese Lohnarten nur dann angefügt, wenn der Monat
übereinstimmt.
Beispiel:
·
0052 Service-Entgelt 1 XXX
XXX 11
·
0900 Urlaubsgeld 1 XXX XXX 06
·
0900 Weihnachtsgeld 1 XXX XXX 12
Hier
wird das Service-Entgelt nur im November, das
Urlaubsgeld im Juni und das Weihnachtsgeld im Dezember angefügt.
Obige
Monatswerte werden beim Anfügen dieser 3 Lohnarten automatisch als Standardwert
angefügt.
Mitarbeiterstammdaten - Fallweise Beschäftigung
In
den Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) gibt es ein neues Feld 'Fallw.
B.', wo man angeben kann, ob eine fallweise
Beschäftigung vorliegt. In diesem Fall werden
DV mit den N14*-SV-Gruppen innerhalb eines Monats zusammengefasst, und auf dem
Jahreslohnzettel gemeinsam gemeldet.
Mitarbeiter Lohnzettel-Info (F3)
Mittels F3 (oder Auswahl im
Extras Menü) in den Mitarbeiterstammdaten kann man sich zu einem Dienstnehmer
anzeigen lassen, welche Dienstverhältnisse auf dem Jahreslohnzettel zusammen
gefasst werden. Besser man schaut gleich hier, ob alles passt.
Zur Erinnerung:
·
DV mit gleicher Personalnummer werden
zusammengefasst, wenn sie in aufeinanderfolgenden Monaten beendet und wieder
aufgenommen werden.
·
Ausnahme davon sind die SV-Gruppen N14*, da wird
automatisch für jedes DV ein eigener Lohnzettel erstellt.
·
Wieder ausgenommen davon sind DV von fallweise
Beschäftigten innerhalb eines Monates, die müssen wieder gemeinsam auf den
Lohnzettel. Siehe vorheriger Punkt.
Wenn Sie
aber selbst verwalten wollen, welche DV auf dem Jahreslohnzettel zusammengefasst
werden, dann müssen Sie nur in PLV-Systemwartung/Einstellungen das Häkchen bei N14*-Gruppen
manuell verwalten setzen. Dann werden passende DV mit gleicher Personalnummer, wenn sie
in aufeinanderfolgenden Monaten beendet und wieder aufgenommen werden,
zusammengefasst. Sie steuern also alles über die Personalnummer.
BV-Betrag
Da
PLV bei verschiedenen Dienstverhältnissen verschiedener Monate bezüglich BV
nicht verknüpft, gibt es nun die Möglichkeit in der PLV-Monatsabrechnungs
zusätzliche BV-freie Tage einzugeben.
Beispiel:
·
DV 1: Müller Franz 17.5.2018-31.5.2018
( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 angeklickt)
·
DV 2: Müller Franz 1.6.2018-31.6.2018
( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 angeklickt)
würde
nicht funktionieren, da PLV bei DV 2 keinen BV-Betrag errechnen würde. Man
konnte das bisher durch Eingabe der negativen Bemessungsgrundlage BV (Lohnart 6000) für die 16 Tage lösen.
Einfachere
Lösung: Bei der Abrechnung des Juni 2016 geben Sie 16-BV freie Tage ein ( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 NICHT angeklickt).
Die
Tage BV, die in dem entsprechenden Monat anfallen, werden in der Detailmaske
(neu) der Monatsabrechnung unter dem SV-Block angezeigt.
Alter der Dienstnehmer
Wenn
Dienstnehmer gewisse Altersstufen überschreiten, dann können dadurch andere
gesetzliche Maßnahmen in Kraft treten. Damit man da den Überblick behält,
werden Dienstnehmer, die das 55, das 60 oder das 65 Lebensjahr erreicht haben,
in der Mitarbeiterliste (Vorname) und in den Kopfzeilen farblich abgesetzt
dargestellt. Zusätzlich wird in den Kopfzeilen das Alter angezeigt.
Achtung:
In der Abrechnungsmaske wird das Alter des Dienstnehmers in dem aktuell
markierten Abrechnungsmonat angezeigt.
Die
Farben können in der PLV-Systemwartung unter Einstellungen individuell
(Rechtsklick mit der Maus) gewählt werden.
Sortierung der Dienstnehmer
Durch
einen Klick auf eine Überschrift in der Dienstnehmerliste steht nun eine
größere Auswahl an Sortierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wird eine bereits
gewählte Sortierung noch einmal gewählt, dann wird in die Gegenrichtung
sortiert. PLV merkt sich die Sortierung und stellt sie beim nächsten Einstieg
wieder ein.
Automatische Schnittberechnung (STRG+S)
Wenn Sie z.B.:
Überstunden-Schnitte für das Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt brauchen,
dann geht das künftig automatisiert. Sie wählen einfach in der
PLV-Monatsabrechnung im Extras-Menü den Punkt Monatsschnitte berechnen. Dort
wählen Sie die Lohnart und die Monate für die der
Schnitt berechnet werden soll. Prinzipiell funktioniert es bei jeder Lohnart mit einer beliebigen Schnitt-Anzahl, generell
werden 3 Monate vorgeschlagen.
Mitarbeiter Schnellsuche (F2) über alle Firmen.
Wenn viele Dienstnehmer
mehrerer Firmen abgerechnet werden müssen, dann kann es hilfreich sein,
kurz zuvor bearbeitete Dienstnehmer
schnell wieder finden zu können. Hierzu hat man die Möglichkeit in den
Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) mittels F2 (oder Auswahl im Extras Menü). Hier
findet man alle Dienstnehmer, die in den letzten X Minuten abgerechnet wurden.
Optional dazu kann man auch einen Teil des Namens eingeben, dann werden alle
angezeigt, deren Name der Auswahl entspricht. Mittels Doppelklick kann man
direkt zu diesem Dienstnehmer springen.
Der Ausdruck Mitarbeiterliste wurde erweitert
Bei der Mitarbeiterliste
hat man nun folgende Wahlmöglichkeiten.
·
Liste über alle Jahre
·
Nur das Jahr XXXX
·
Nur aktive Dienstverhältnisse
·
Nur beendete Dienstverhältnisse
·
Begonnen im Jahr XXXX
·
Beendet im Jahr XXXX
Wird die Liste für alle Firmen
gedruckt, dann wird der Firmenname im Ausdruck angezeigt.
Beitragskontonummer
Da die Längen der
Beitragskontonummer länderspezifisch variieren, werden nun in der
Krankenkassenmaske (Firmenstammdaten) jene definierten Kombinationen rot
hinterlegt angezeigt, bei denen die Beitragskontonummer nicht die richtige
Länge hat.
Liste der
trägerspezifischen Feldlängen je KV-Träger, daneben ein Beispiel für eine
gültige Kontonummer.
·
11-WGKK 8-stellig 01234567
·
12-NÖGKK 9-stellig 012345678
·
13-BGKK 7-stellig 0012345
·
14-OÖGKK 8 bzw. 10-stellig 01234567 bzw. 1234567890
·
15-STGKK 7-stellig 0012345
·
16-KGKK 7-stellig 0123456
·
17-SGKK 7-stellig 0012345
·
18-TGKK 7-stellig 0001234
·
19-VGKK 6-stellig 012345
Jahressechstel
Da es immer wieder zu
Nachfragen bei Lohnarten kommt, die über das Jahressechstel abgerechnet werden,
werden nun zusätzliche Informationen zu diesen Lohnarten in der
Abrechnung-Detailmaske angezeigt. Diese Zusatzinformationen sind temporärer
Natur, sie stehen nur direkt nach der Abrechnung zur Verfügung.
Vorschau 2019: Eines der
bedeutendsten Modernisierungsprojekte der Sozialversicherung geht in die finale
Phase. Ab 1. Jänner 2019 kommt es in der Sozialversicherung zu einem
gravierenden Wechsel im bisherigen Melde- und Abrechnungssystem. Die monatliche
Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ersetzt die
Beitragsnachweisung sowie den Beitragsgrundlagennachweis in der Sozialversicherung
(Lohnzettel SV-Teil). Ein neues Tarifsystem löst das bisherige
Beitragsgruppenschema ab. Wir werden uns bemühen, den Umstieg für Sie so
reibungslos wie möglich zu gestalten.
PLV 2017
·
28.06 Update 9 verfügbar
·
In der PLV-Systemwartung unter Einstellungen hat
man nun die Möglichkeit die neuen N14*-SV-Gruppen manuell zu steuern bezüglich
Jahreslohnzettel SV. Ohne das entsprechende Häkchen wird für jedes dieser
Beschäftigungsverhältnisse ein eigener Jahreslohnzettel-SV erstellt. Es gibt
aber auch Fälle (fallweise Beschäftigung), da ist das nicht erwünscht.
08.06 Update 8 verfügbar
·
Änderung des SO-Beitrages von 0.8% auf 0.35%
18.04 Update 7 verfügbar
·
Die neuen geringfügigen SV-Gruppen wurden mit
erhöhter SV-BMG gerechnet. Das sollte zwar keine Auswirkung auf die Abrechnung
haben, überprüfen Sie es aber sicherheitshalber doch.
28.03 Update 6 verfügbar
·
Wir wurden von ELDA kurzfristig informiert, dass
für kürzer als einen Monat
vereinbarte geringfügige Beschäftigungen, die pauschal abgerechnet werden, auf
der Beitragsnachweisung nicht mehr
die SV-Gruppen N72 bzw. N74 zu verwenden sind, sondern die tatsächliche
Beitragsgruppe und zusätzlich N64. Das wird ab dieser Version automatisch von
PLV erledigt. In der Monatsabrechnung wird weiterhin N72 bzw. N74 angezeigt,
auf der Beitragsnachweisung werden aber 2
SV-Gruppen gemeldet.
·
Es ist noch nicht klar, ob das
rückwirkend für heuer gilt, oder ab Anfang April.
·
Falls eine mit N72
bzw. N74 erstellt Beitragsnachweisung zu stornieren ist, muss man in der Maske
'elektronische Meldungen' zusätzlich zum Storno auch noch 'N64 nicht verwenden' anklicken.
15.03 Update 5 verfügbar
·
Die Datenübertragung zu ELDA wurde überarbeitet. Es
ist jetzt möglich, Zeilen zu markieren
(Button links neben dem Namen unten). Sind ein oder mehrere Zeilen markiert,
dann werden nur diese zu ELDA
übertragen. Damit ist es nun wesentlich einfacher, eines oder wenige DV zu
übertragen
·
Die Namen
werden jetzt auch in jeder Zeile vorne angezeigt. Das erleichtert die
Navigation und beschleunigt das Auffinden einzelner Personen.
·
Personen, die bei einem Jahreswechsel einen SV-Übertrag (resultierend aus
Beendigungsansprüchen) in das neue Jahr mitnehmen, werden jetzt unabhängig von
der Einstellung ( Alle/Offene/Beendete DV) auf den
Jahreslohnzettel SV übernommen. Bisher wurden sie nur bei Alle übernommen, da
sich Offene/Beendete eigentlich auf das aktuelle Jahr bezieht. Das führte zu
Unklarheiten die jetzt ausgeräumt sind.
·
Das automatisch eingetragene BV-VON Datum auf der
ELDA-Anmeldung war irrtümlich einen Tag zu hoch. Die Abrechnung erfolgte aber
immer korrekt.
14.02 Update 4 verfügbar
·
Die Vorberechnung der Tage für die U-Bahnsteuer wurde optimiert.
·
Auf dem Jahreslohnkonto
wird wieder das Austrittsdatum angedruckt.
·
Die Urlaubsersatzleistung
aliquot wurde bei 0 (gerundet) offenen Urlaubstagen irrtümlich SV-frei
gerechnet.
·
Die Kommunalsteuernummer wird jetzt auf dem
entsprechenden Zahlschein angeführt.
23.01 Update 3: Die Gruppen N14k, N24k, L14k, M24k wurden bei der
automatischen Pauschalierung irrtümlich als N74 ( statt
N72 ) abgerechnet.
20.01 Update 2: Einspielen der neuen Beitragsgruppen
Für
kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigungen sind ab
1.1.2017 die folgenden neuen Beitragsgruppen zu verwenden:
Bei mehreren Beschäftigungen eines Dienstnehmers dieser Art wird
empfohlen, in PLV immer neue Personalnummern zu vergeben. Alle diese
Beschäftigungen müssen nämlich einzeln (Jahreslohnzettel SV) gemeldet werden.
PLV erledigt das zwar automatisch bei den neuen Beitragsgruppen, doch dient es
der besseren Übersicht, das Jahreslohnkonto beispielsweise würde sonst
zusammenfasst dargestellt.
Hinweis: Bei allen anderen SV-Gruppen fasst PLV Dienstverhältnisse mit gleicher
Personalnummer nach den gesetzlichen Richtlinien zusammen. Will man getrennte
Meldungen (Jahreslohnzettel Finanz / SV), dann muss man nur unterschiedliche
Personalnummern vergeben.
Beachten Sie bitte auch, dass ab 1.1.2017 andere Bewertungsmaßstäbe
für geringfügige Beschäftigungen gelten. Es gibt keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze
mehr.
Um die Anmeldung fallweise Beschäftigter zu vereinfachen wurden bei den
Versichertenmeldungen an ELDA (Bearbeitung
Mitarbeiterstammdaten/Ein-Austrittsdaten oben rechts) zwei neue
Auswahl-Möglichkeiten angefügt.
·
Anmeldung FWB
·
Storno Anmeldung FWB
Bei Anmeldung FWB ist das
TAGE-Feld (ganz unten) bearbeitbar. Hier sind die Beschäftigungstage des
Dienstnehmers in 2-stelliger Form einzugeben. Wenn beispielsweise am 1. 2. 3.
17. und 18. gearbeitet wird, dann muss dort 0102031718 eingetragen werden. Bei
einem Storno Anmeldung FWB werden
alle zuvor gemeldeten Tage storniert. Das Feld kann auch über eine
Änderungsmeldung neu gemeldet werden.
05.01 Update 1 : Beim Import einzelner Firmen ( PLV-Systemwartung/Sicherheit/gesicherte
Datenbestände/Kurzübersicht ) wurden die Mitarbeiternotizen nicht mit
übernommen. Das einspielen der gesamten Sicherung war davon nicht betroffen.
PLV 2017
Liebe Kunden,
Um zu gewährleisten, dass Sie künftig ab 1.1 des Jahres mit PLV arbeiten
können, haben wir die Auslieferung umgestellt. Sie können sich PLV ab ca. Mitte
Dezember von der Homepage des Weiss-Verlages
herunterladen bzw. installieren, das Programm ist voll funktionstüchtig. Vom
Verlag bekommen Sie mit der Rechnung einen 18-stelligen Lizenzschlüssel
zugeschickt, den geben Sie in der PLV-Hauptmaske unter dem Menüpunkt Lizenz - PLV aktivieren ein und das war es auch schon. Wichtig ist nur,
dass Sie die Aktivierung und Bezahlung von PLV vor Ende Februar erledigen,
ansonsten wird das Programm in den DEMO-Modus zurückgesetzt.
Häufig gestellte Fragen 2016
Wie rechne ich DN ab, die im
Mutterschutz bzw. beim Bundesheer sind?
Diese Mitarbeiter/innen rechnen
Sie mit der Lohnart 6000 'Bemessungsgrundlage BV' ab.
Wie erhalte ich die
Steuerprüfungsdatei bei einer Lohnsteuerprüfung?
Firmenstammdaten -> Drucke
-> Firmenjahreslohnkonto Detail -> Prüfungsdatei erstellen
Was bedeutet das Feld
Übertrag/Rundungsdifferenz in der Maske Firmenabgaben?
Es kann bei den monatlichen SV-Abgaben
zu Cent-Differenzen zwischen der Auflistung in PLV und der Beitragsnachweisung
kommen. Das liegt daran, dass PLV die Mitarbeiter einzeln berechnet (man muss
ja jedem Mitarbeiter seine SV zuordnen können) und dann für die
Firmenauswertung die Summen addiert. Bei der Beitragsnachweisung werden aber
zuerst alle zusammengehörigen Bemessungsgrundlagen summiert, und dann davon die
SV berechnet. Da kann es natürlich zu Rundungsdifferenzen kommen.
Handelt es sich aber um eine
größere Differenz, dann liegt ein SV-Übertrag durch Beendigungsansprüche
(Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung) eines oder mehrerer
ausgeschiedener Dienstnehmer vor. Diese Ansprüche werden ja in die Zukunft
gerechnet, und müssen in dem Monat gemeldet werden, in den sie fallen. Diese
Überträge werden ab 2017 im Jahreslohnkonto (Firma und Personal) als 'SV BMG
Übertrag >' im Entstehungsmonat ausgewiesen.
Was hat es mit dem Feld 'Ende
Entgeltanspruch' (Mitarbeiterstammdaten Ein-/Austrittsdaten) auf sich?
Dieses Feld benötigen Sie
ausschließlich für die elektronische Abmeldung (ELDA). Sie können das Feld
berechnen lassen, und dann gegebenenfalls (Spezialfälle) korrigieren. Wenn hier
nichts eingetragen ist, dann wird der errechnete Wert (Ende DV + Tage
Beendigungsansprüche) in das Formular übernommen.
Der Mitarbeiter hat keine
Versicherungsnummer
In diesem Fall tragen Sie 10
Nullen als Versicherungsnummer ein.
Änderungen 2017
Drucke Firmenstammdaten
Monatliche
Firmenabgaben - Bei FINANZ-ONLINE haben Sie nun die Auswahl:
·
Buchung Selbstbemessungsabgaben
(wie bisher)
·
Meldung zur Zahlung von
Selbstbemessungsabgaben (neu)
Firmenjahreslohnkonto
·
Die Überträge aus
Beendigungsansprüchen werden als 'SV BMG Übertrag >' im Entstehungsmonat
ausgewiesen.
Drucke Mitarbeiterstammdaten
Jahreslohnkonto
·
Die Überträge aus
Beendigungsansprüchen werden als 'SV BMG Übertrag >' im Entstehungsmonat
ausgewiesen.
Die DGA-Grenzen können nun in einem bestimmten
Abrechnungsmonat einer Firma ignoriert werden (neues Feld Firmenstammdaten)
Das
ist bei einer Firmenumgründung innerhalb eines
Monates dann notwendig sein, wenn man in Summe über die DGA-Grenzen kommt, die
Vorgänger- oder Nachfolgerfirma einzeln betrachtet, aber nicht.
Allgemein
Bei
allen Warnhinweisen 'Es sind nicht alle ... Felder ausgefüllt ...' wird nun das
erste Feld, das die Warnung betrifft, ausgewiesen.
Hauptmaske
In
der Hauptmaske gibt es einen neuen Menüpunkt Lizenz mit folgenden Möglichkeiten
·
PLV aktivieren (Lizenzschlüssel
eingeben)
·
PLV bestellen (E-Mail)
·
Lizenzbedingungen lesen
Abrechnungsmonate löschen
Ab
2017 kann auch der erste Abrechnungsmonat eines Dienstnehmers gelöscht werden.
Bestellung PLV
Das
PLV-Bestellformular wurde von Druck auf E-Mail umgestellt.
Geänderte Bedingungen für die Schwerarbeitsmeldung (der
rote Bereich unterscheidet sich vom Vorjahr)
Es sind alle Tätigkeiten, die unter den
besonders belastenden Bedingungen nach § 1 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 der
Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006)
erbracht werden, dem Krankenversicherungsträger zu melden. Eine
Schwerarbeitsmeldung im Zusammenhang mit
den Ziffern 2, 4 und 5 ist nur dann zu
erstatten, sofern an mindestens 15 Arbeitstagen/Monat Schwerarbeit verrichtet
wird.
Eine Schwerarbeitsmeldung
betreffend die Z 1 (Schicht- oder Wechseldienst) ist nur dann zu erstatten,
wenn der/die Versicherte an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat
Schicht- oder Wechseldienst in Nachtarbeit (6 Stunden zwischen 22 Uhr und 6
Uhr) leistet. Bei unterschiedlicher Anzahl von Nachtschichten/Monat gelten
analog die Regelungen des Artikel XI Abs. 6 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG).Eine Schwerarbeitsmeldung betreffend die Z 1
(Schicht- oder Wechseldienst) ist nur dann zu erstatten, wenn der/die
Versicherte in mindestens sechs Nächten/Monat arbeitet, wobei zumindest ein
Tagdienst in diesem Kalendermonat zusätzlich geleistet werden muss. Dabei
kommt es auf die zeitliche
Lagerung des Tagdienstes nicht an; dieser kann vor, nach oder zwischen den
Nachtdiensten verrichtet werden.
Keine Meldepflicht besteht jedoch bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Z 3 der Schwerarbeitsverordnung, da
die Feststellung des Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von
mindestens 10 % als kausale Folge dieser Tätigkeit erst im Nachhinein möglich
ist. Keine Meldeverpflichtung besteht weiters für
Personen, die Schwerarbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 6 der
Schwerarbeitsverordnung erbringen. Sofern die erforderlichen Informationen
der/dem Dienstgeberin/Dienstgeber vorliegen, ist aber eine diesbezügliche
Meldung möglich.
Bei
geringfügiger Beschäftigung ist keine Meldung zu erstatten.
PLV 2016
PLV-Update
4 verfügbar
Diese
Erweiterung ermöglicht es, aus PLV die Selbstbemessungsabgabenmeldung
für FINANZ-ONLINE zu erstellen. Betätigen Sie die FINANZ-ONLINE
Schaltfläche
(Firmenstammdaten/Ausdrucken/monatliche
Firmenabgaben) um die entsprechende XML-Datei zu erstellen (und gegebenenfalls
gleich zu übertragen). Der Vorgang ist derselbe wie bei der
Kommunalsteuererklärung.
PLV-Update
3
Leider
hat sich bei der Umstellung der ELDA-Schnittstelle ein kleiner Fehler
eingeschlichen. Beim Jahreslohnzettel Finanz wurde im Feld SOZS (soziale
Stellung des Dienstnehmers) bei Angestellten fälschlicherweise eine 2 (bedeutet
Arbeiter) eingetragen.
Es geht
nur um die soziale Stellung, alle anderen Daten sind in Ordnung, die L16 wurden auch von der Finanz
übernommen. Es besteht kein Handlungsbedarf.
Wir haben
jedenfalls ein Update bereitgestellt, das auch bei Angestellten jetzt den
korrekten Eintrag macht. Spielen Sie bitte das letzte Update ein, und wenn Sie
möchten, dann stornieren Sie die gesendeten Lohnzettel, und schicken diese
erneut.
Es
betrifft nur die ELDA-Übermittlung, gedruckte L16 haben die korrekte Zuordnung.
Entschuldigen Sie bitte den Fehler!
Wichtige
Hinweise zu Elda
Wenn es
nach der ELDA-Umstellung auf Kundenpasswort zu Verbindungsproblemen in der Art Fehler bei der
Anmeldung - Keine Session ID
kommt,
dann liegt das nicht in unserer Verantwortung, es ist ein ELDA-Problem. Hier
finden Sie die Lösung, es ist nur eine Kleinigkeit. Bei weiteren Fragen wenden
Sie sich bitte an die ELDA-Hotline.
Auch wenn
es bei der Übermittlung der Jahreslohnzettel-Finanz zu einer ELDA-Fehlermeldung
bezüglich des Landarbeiterfreibetrages kommt, dann kann man das ignorieren. ELDA
arbeitet an der Behebung des Fehlers, die Meldung wird ohnehin übernommen.
PLV-Update
2
Auf vielfachen Wunsch
steht ab PLV 2016 auf dem monatlichen Lohnzettel der Ersteintritt des
Dienstnehmers, bisher war es der Beginn des aktuellen DV. Wenn Sie das so
beibehalten wollen wie bisher, dann setzen sie bitte bei 'Beginn DV am
Lohnzettel' (PLV-Systemwartung/Einstellungen) ein Häkchen
Information zu Änderungen in der
Lohnverrechnung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016
·
Der
Freibetrag für Land und Forstarbeiter entfällt mit 01.01.2016
·
Die
Begünstigung für Diensterfindungsprämien und Verbesserungsvorschläge entfällt
sowohl in der Sozialversicherung (frei) wie in der Lohnsteuer (zusätzliches
erhöhtes Jahressechstel). Die Lohnarten 2900 und 2901 dürfen daher im
Kalenderjahr 2016 für derartige Zahlungen nicht
verwendet werden, sondern es sind dafür die Lohnarten 0150 oder 0800 zu
verwenden.
·
Werden einem Betriebsrat für seine Tätigkeit Reisekosten ersetzt,
sind diese zukünftig im Rahmen der Sätze des § 26 Einkommensteuergesetzes
steuerfrei. (Taggeld bei Dienstreisen im Inland bis € 26,40 pro Tag und
Kilometergeld bis € 0,42 pro km).
·
Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines
Arbeitnehmers, dessen (Ehe) Partners oder dessen Kinder sind ab 2016
steuerfrei.
·
Die
Befreiung in der Sozialversicherung von Jubiläumsgeldern entfällt mit
01.01.2016. Jubiläumsgelder sind mit der Lohnart 0900
abzurechnen!
·
Das
Mankogeld ist ab 01.01.2016 sozialversicherungspflichtig. Dieses kann weiterhin
mit der Lohnart 0500 abgerechnet werden.
·
In der Bauwirtschaft ist es ab 1.1.2016 untersagt, Arbeitslöhne
bar auszuzahlen. Lohnzahlungen dürfen nur mehr über ein Bankkonto erfolgen
·
Mitarbeiterrabatte
sind bis maximal 20 Prozent sind steuerfrei. Übersteigt der Rabatt die
Grenze von 20 Prozent, so bleibt der Rabatt steuerfrei, wenn er im Jahr den
Betrag von € 1.000 nicht übersteigt.
·
Werkzeuggelder
sind im Kalenderjahr 2016 nicht mehr von der Sozialversicherung befreit.
·
Der
KFZ-Sachbezug ist mit 2% der Anschaffungskosten (maximal € 960 monatlich)
anzusetzen, wenn der CO2-Emmissionswert 130g pro Kilometer übersteigt. Ist
dies nicht der Fall sind weiterhin 1,5% der Anschaffungskosten (maximal € 720
monatlich) anzusetzen.
·
Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Privatfahrten
nachweislich nicht mehr als 500 km ist der halbe Sachbezugswert 1% bzw. 0,75%
(maximal € 480 bzw. € 360 anzusetzen).
Bei einem Emissionswert von 0 (Elektrofahrzeuge) ist kein Sachbezug anzusetzen.
Änderungen
Sozialversicherung
Im Jahr
2016 erfolgt die erste Etappe einer Totalreform des Sozialversicherungswesens
mit der Angleichung der KV-Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte. Das wird
von PLV automatisch erledigt. Aufpassen muss man bei Lehrlingen, da sind für
Neueintritte ab dem 1.1.2016 folgende neue SV-Gruppen zu verwenden ( bei
bestehenden Dienstverhältnissen bleibt alles beim Alten ).
·
A3z
Arbeiterlehrlinge
(ab 1. Jänner 2016)
·
A3x
Arbeiterlehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft (ab 1. Jänner 2016)
·
D3z
Angestelltenlehrlinge
(ab 1. Jänner 2016)
·
D3x
Angestelltenlehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft (ab 1. Jänner 2016)
·
D3j
Jägerlehrlinge
(ab 1. Jänner 2016)
Hinweis:
Bei A3x, D3x und D2j ist in der Steiermark und Kärnten die Landarbeiterkammerumlage
zu entrichten (Bitte dazu die Häkchen in den PLV-Mitarbeiterstammdaten/Personal
Allgemein bei K-Umlage und Land-
und Forstarbeiter
setzen).
Um die
Änderungen besser darstellen zu können, wurde die PLV-Maske SV-Gruppen überarbeitet. Man
kann sich jetzt auch nur die SV-Gruppen zu einer bestimmen soz. Stellung
anzeigen lassen, man kann auch die Anzeige auf die neuen SV-Gruppen
beschränken.
von €
|
bis €
|
%
|
0
|
11.000
|
0
|
11.000
|
18.000
|
25
|
18.000
|
31.000
|
35
|
31.000
|
60.000
|
42
|
60.000
|
90.000
|
48
|
90.000
|
1.000.000
|
50
|
1.000.000
|
...
|
55
|
Um
einen Vergleich der Steuerbelastung mit 2015 zu erhalten, können Sie den Rechner
des BMF verwenden.
PLV 2015
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit Update 1 behoben:
·
Falls
nach der Installation das Icon auf dem Bildschirm immer noch 2014 anzeigt ist
das kein Fehler. Das bedeutet nur, dass Ihr Betriebssystem ein wenig braucht,
bis es die Änderung erkennt.
·
In
der Nettolohnliste (Ausdruck Firmenstammdaten) ist uns ein Fehler passiert (Brutto,
Netto und Auszahlungsbetrag immer 0).
·
Der
IESG-Beitrag wurde versehentlich nicht von 0.55% auf 0.45% gesenkt
·
Die
alphabetische Sortierung in den Mitarbeiterstammdaten fehlt.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erweiterung Urlaubskalender
Der Urlaubskalender wurde
von der Eingabegenauigkeit her umgestellt von Tagen auf Tage, Stunden und
Minuten (tt hh.mm). Wenn man keinen vollen Tag
eintragen will, dann gibt man dazu zuerst im Urlaubskalender unten die Dauer in
Stunden und Minuten an, dann markiert man den entsprechenden Tag wie gewohnt.
Kurz gesagt, man geht so vor
wie bisher, will man aber einen anderen Wert als 8 Stunden zuordnen, dann vor
dem Anklicken unten die Stunden ändern. Durch einen Klick auf den Tag ( im
Zeigemodus ) sieht man oben rechts, wie viele Stunden zugeordnet sind. Die
genaue Stundenzuordnung ( hier aus Platzgründen ausgeblendet ) ist auch in der
Excel-Liste einsehbar.
Die Mitarbeiterstammdaten
(Seite 2) wurden in Bezug auf den Urlaubskalender erweitert um
·
Übertrag aus Vorjahr
/ Resturlaub ( in
Stunden und Minuten )
·
Urlaubsanspruch ( in Tagen )
·
Dauer eines Tages (in Stunden und Minuten )
Hinweis: Diese
Daten können nur in den Mitarbeiterstammdaten (Seite 2) geändert werden.
Folgende Ausdrucke sind jetzt möglich:
·
Jahresauswertung: Anspruch +
Resturlaub, verbrauchter Urlaub, offener Urlaub, alle Fehlzeiten.
·
Jahresauswertung bis Monat: Wie Jahresauswertung,
nur bis zu einem bestimmten Monat ausgewertet.
·
Monatsübersicht: Übersicht über die
Urlaubsverteilung.
·
Urlaubskonto: Jahresabschluss für
einen Mitarbeiter mit Bestätigungsmöglichkeit.
Neue
Lohnarten
·
1401
Abfertigung freiwillig / DB,DZ und KommSt.
pfl.
·
6013
Rückzahlung Lohn/Gehalt
·
0111
Lohn/Gehalt SV-frei (
für SV-befreite landwirtschaftliche Betriebe )
·
0811
Sonderzahlung SV-frei ( für
SV-befreite landwirtschaftliche Betriebe )
Mitarbeiterstammdaten
/ Ein- Austrittsdaten
Bei der Berechnung von Beendigungsansprüchen
können jetzt auch Dienstverhältnisse mit weniger als 5 Arbeits-/Werktagen pro
Woche korrekt abgerechnet werden. Dazu muss auf der 3. Seite bei den
Beendigungsansprüchen die richtige Anzahl von Tagen eingegeben werden. Über den
'Zeigen' Button wird aus den eingegeben Urlaubstagen die Anzahl von Tagen die
dazukommen, berechnet und angezeigt.
Es gibt auch ein neues Feld
: Ende Entgeltanspruch
Dieses hat nur Relevanz für die Abmeldung des
Dienstnehmers. Man kann sich dieses Feld berechnen (Button) lassen, man kann
aber auch selbst einen Wert eintragen. Ist das Feld leer, dann wird bei der
Erstellung einer Abmeldung der Wert automatisch errechnet, ansonsten wird er
übernommen.
Firmenstammdaten
Die
Einstellung, ob geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter jährlich oder monatlich der Krankenkasse gemeldet werden, wurde
von der Systemwartung in die Firmenstammdaten übertragen. Bestehenden
Einstellungen werden natürlich bei der Installation von PLV 2015 übernommen.
Damit ist es möglich, verschiedene Betriebe auf unterschiedliche Art zu melden.
Bisher war das ja eine globale Einstellung.
Sonstige
Änderungen
Beim Firmenjahreslohnkonto Detail ( Drucke/Firmenstammdaten ) wurde der Excel-Button umbenannt in Prüfungsdatei
erstellen. Die Datei für den Steuerprüfer wird jetzt aus
Vereinfachungsgründen nicht mehr im Excel-Format, sondern im CSV-Format
erstellt.
Ist in der Systemwartung 'Druckdateien
automatisch erzeugen', dann wird bei der Erstellung einer Druckdatei,
beispielsweise eine Excel-Datei automatisch von PLV ein Dateiname generiert und
diese Datei dann erzeugt. Der Dateiname wird unten in einem dunkelgrauen Feld
angezeigt. Oft wird dieses manuell geschlossen, bevor man sich den (oder die)
Dateinamen gemerkt hat. Daher werden jetzt alle erstellten Druckdateien
protokolliert und sind über das Menü '?' unter Druckdateien (mit Datum)
einsehbar.
Die
nicht mehr benötigten Bankdaten, wir
Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer wurden aus allen Masken und
Drucken entfernt.
Auch
die alten Zahlscheine können nicht
mehr gedruckt werden.
Der Button 'nützliche
Links' wurde wegen der vielfältigen Möglichkeiten wieder von der Startseite
entfernt, suchen Sie das von Ihnen individuell Gewünschte mit Ihrer gewohnten
Suchmaschine
PLV 2014, Änderungen
Update 3:
Senkung
Dienstgeberbeitrag SV
UV lfd. und UV SZ wurde um 0.1% gesenkt auf
1.3% (gültig ab 1.7.2014)
Bei der
ELDA-Abmeldung wird automatisch das Ende DV auch als Ende BV eingetragen
Sollte das nicht mit dem tatsächlichen Ende
BV übereinstimmen, dann muss es manuell
korrigiert werden
Neue Lohnarten
0115 Gehalt Altersteilzeit ohne DB,DZ und KS
für SV Dienstgeber
0116 Sonderzahlung Altersteilzeit ohne DB,DZ
und KS für SV Dienstgeber
Diese sind zu verwenden, wenn die SV-Überläufer
vom Dienstnehmer zum Dienstgeber DB,DZ und KS befreit
sind.
Nur-Numerische
Personalnummern
Über die Einstellungen (PLV-Systemwartung)
kann man auswählen, dass PLV nur mehr Personalnummern vorschlägt die nur aus
Ziffern bestehen.
Begünstigte Besteuerung
ab 1.3.2014
Bei den KE-Lohnarten gibt es eine Obergrenze
(1/5 der neunfachen HBG) für den begünstigten Anteil.
Auch bei den Jahreszwölfteln
gibt es von der HBG abhängige Obergrenzen
§ 2/12 6xHBG
§ 3/12 9xHBG
§ 4/12 12xHBG
§ 6/12 18xHBG
§ 9/12 27xHBG
§ 12/12 36xHBG
Landarbeiterkammerpflicht
wurde bei der Elda An-Abmeldung
fälschlicherweise in Abhängigkeit der AK-Pflicht vorgeschlagen.
Update 2:
·
Probleme
bei der Übertragung der elektronischen Meldung 'Adresse der Arbeitsstätte'
behoben.
·
Vertauschte
Felder PLZ und Gemeinde bei der elektronischen Meldung 'Schwerarbeitsmeldung'
behoben.
·
Textfehler
Jahreslohnzettel Finanz (Druckversion) behoben.
·
Jetzt
IBAN statt BLZ und Kontonummer auf der Nettolohnliste.
Vorschau auf PLV 2014
Urlaubskalender
Auf vielfachen Wunsch wurde ein Urlaubskalender in PLV
implementiert, er ist ein reines Zusatz-Tool und daher nicht direkt mit der
Lohnverrechnung verknüpft. Er wurde nach den Vorstellungen eines unserer Kunden
erstellt, wir sind aber für Erweiterungen in alle Richtungen offen. Bitte
einfach Ihre Vorstellungen dem technischen
Support übermitteln.
Aliquotierung der
Standardlohnarten beim Anfügen eines nicht vollen Monates
Um die automatische Aliquotierung zu
aktivieren muss man nur das entsprechende Häkchen in der PLV-Systemwartung in
den Einstellungen machen. Dabei gibt es 2 Arten:
·
Standardaliquotierung:
Eintritt 28 Februar (kein Schaltjahr) ergibt 3/30 des Lohnes
·
Tatsächliche
Tage: Eintritt 28 Februar (kein Schaltjahr) ergibt 1/30 des Lohnes
Linksammlung
Ein
Sammlung nützlicher Links auf der Startseite rechts unten.
Voranzeige aller
aktivierten Versichertenmeldungen
Bei
den elektronischen Meldungen kann man ab 2014 überprüfen, welche
Versichertenmeldungen genau man im Mitarbeiterstamm zur Übertragung aktiviert
hat. Wenn man die Option Versichertenmeldungen in den
Firmenstammdaten/elektronische Meldungen aktiviert, dann erscheint der
entsprechende Button .
Neue Formulare
Die
Papierformen der Jahreslohnzettel Finanz und SV wurden an die vorgegebenen
Vorlagen angepasst. Am SV-Teil stehen nur mehr 2 Blöcke, einer für
geringfügige, und einer für normale Beschäftigung, zur Verfügung. Wenn sich
also beim einem Dienstnehmer die Dienstgeberkontonummer (ein seltener
Spezialfall) ändert, dann muss nicht nur das DV beendet und neu aufgenommen
werden, sondern man muss auch die Personalnummer ändern, ansonsten würde PLV
nur einen Lohnzettel generieren.
Warnung, GFB-Gehalt zu
hoch!
Analog
zur Warnung, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, gibt es nun
auch eine Warnung (Monatsabrechnung Detail, rechts oben), wenn die Bruttosumme
eines Einzelnen Mitarbeiters die maximal Zulässige für geringfügig beschäftige
Mitarbeiter übersteigt.
28.11 Update 7 für PLV
2013
Beim
Zahlscheindruck der Firmenabgaben wurde die Firmen-IBAN nicht auf den
Zahlschein gedruckt, das ist hiermit behoben.
Der Ausdruck
des Bestellformulars für PLV 2104 (Menü der Hauptmaske) hat auch nicht
funktioniert, ist auch behoben. Die einfachere Bestell-Möglichkeit ist direkt
von der Homepage des Weiss-Verlages.
28.8: Update 6
Bei Update 5
hat leider eine Datei gefehlt, daher wurde der Pendler-Euro nicht auf den
Jahreslohnzettel übernommen, der Fehler ist hiermit behoben. Entschuldigen Sie
bitte den Fehler.
30.7: Update 5
Die Einführung
des Pendler-Euro führt auch zu einer Umstellung des Jahrelohnzettels
Finanz (Papier und ELDA). Ab 1. August ist von ELDA zwingend die Verwendung des
neuen Formats vorgeschrieben.
Dieses Update
enthält einen neuen monatlichen Lohnzettel. Bei diesem paßt
die Adresse auf dem Lohnzettel zum Fenster bei einem Standard-Kuvert.
Die
Anmerkungen auf den Firmenzahlscheinen sind informativer gestaltet.
Neue Lohnart 0170: Sonderzahlung laufend
Wichtiger Hinweis: Beim Update 4 zum
Pendler-Euro ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen. In der
Abrechnungs-Detailmaske wird bei der möglichen Lohnsteueraufrollung (welche
nichts mit der Pendler-Euro Aufrollung zu tun hat) der Pendler-Euro noch nicht
berücksichtigt, diese also bitte NICHT durchführen oder wieder rückgängig
machen (neu abrechnen). Wir beheben den Fehler mit Update 5! Wenn es dringend
ist, dann bitte Update 4 noch einmal installieren (PLV-Systemwartung neben
individuelles Update 'X2013' eingeben und laden).
15.5: Update 4
Das Update
beinhaltet alle Änderungen zum Pendler-Euro.
Information zur Aufrollung erhalten Sie direkt auf der PLV-Hauptseite.
Änderung Jahreslohnkonto:
Mit
dem BGBl II 2013/84, ausgegeben am 26. 3. 2013 wurde die Lohnkontenverordnung geändert. Ab
sofort sind fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:
·
der Pendlereuro
und das Pendlerpauschale
·
die Kalendermonate, in denen dem
Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes
Kraftfahrzeug für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird
·
Die Kalendermonate, in denen der
Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird (dazu zählt auch das Jobticket).
Für die Punkte
2 und 3 gibt es in der PLV-Monatsabrechnung eine Auswahlbox.
Der Lohnzettel-Zahlscheindruck kann nun
wahlweise mit den herkömmlichen, oder den neuen BIC/IBAN Zahlscheinen
durchgeführt werden. Dazu einfach das entsprechende Kästchen in der Druckmaske
aktivieren.
Es wurde ein Zahlscheindruck für alle Firmenabgaben
eines Monates implementiert. Dieser jedoch nur mehr für die neuen BIC/IBAN
Zahlscheine, die alten werden ja vermutlich demnächst
nicht mehr zu verwenden sein. Zahlscheine werden gedruckt für
·
Abgaben Finanzamt
·
Abgaben für alle
Krankenkassen
·
Kommunalsteuer alle
Standorte
·
Dienstgeberabgabe
(Wien)
Die BIC/IBAN
Daten können in den Firmenstammdaten im
Extras Menü, und direkt bei den Standorten und den Gebietskrankenkassen
eingegeben werden.
Es ist ab nun
möglich, den Firmennamen auf die
Beitragsnachweisung zu drucken. Das macht die Ablage bei mehreren Firmen
übersichtlicher, auf dem Formular ist ja nur die DG-Kontonummer angeführt. Sie
können das in der PLV-Systemwartung in den Einstellungen aktivieren.
Wichtiger Hinweis:
Bitte am
Jahresbeginn auch immer die ELDA-Software auf den letzten Stand bringen
(ELDA-Software-Extras/auf Updates überprüfen), ansonsten kann es bei der
Übertragung zu Fehlermeldungen kommen. Wichtig ist es auch, unter
Extras/Konfiguration/Datenübermittlung den Punkt "Dateninhaltsprüfung
(DG-Meldungen) aktivieren" NICHT zu aktivieren. Diese Überprüfung funktioniert nicht immer richtig, und
sie ist auch nicht notwendig, da ELDA sowieso ein Protokoll retourniert.
Falls Sie noch
mir der dem alten ELDA für Windows (vor 2007) arbeiten, dann bitte unbedingt
die neue Software von www.elda.at
herunterladen und installieren. Ob Sie noch die alte Software installiert
haben, erkennen Sie am Namen des Programmes:
ELDA für Windows ALT
ELDA-Software NEU
15.2: Update 3 (nur notwendig für Arbeitskräfteüberlasser)
Sozial- und
Weiterbildungsfonds (SO-Beitrag)
Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) :
Schaffung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds
(BGBl. I Nr. 98/2012).
Die Verpflichtung zur Beitragsleistung durch die Überlasser tritt stufenweise in Kraft.
Für
überlassene Arbeiter, sind die Beiträge ab 1.1.2013 zu entrichten.
Für
überlassene Angestellte ab 1.1.2017.
der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Sonderzahlungen
bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Auch geringfügige Beschäftigungen
unterliegen der Beitragspflicht.
Die Abrechnung des Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrages erfolgt mittels
Beitragsnachweisung für Arbeiter in der Verrechnungsgruppe N18 bzw. für
Angestellte (ab 1.1.2017) in N28.
Wenn Sie also Arbeitskräfteüberlasser sind,
dann bitte SO-Beitrag auf der 1.
Seite der Personalstammdaten anklicken.
21.1: Update 2
ELDA-Übertragung:
Das Einbinden
des ELDA-Sendeprotokolls in das PLV-Übertragungsprotokoll wurde überarbeitet,
da es bei sehr großen Datenmengen zu Speicherproblemen kommen konnte.
Zusätzlich wird der ELDA-Software Empfangsordner automatisch bestimmt.
Für Kunden mit
einem Betriebssystem <= Windows 2000 gibt es in der PLV-Systemwartung die
Einstellung: "Kurze ELDA-Dateinamen", da bei diesen BS die Dateinamen
maximal 30 Zeichen betragen dürfen.
16.1: Update 1
Korrektur Beitragsnachweisung:
Auf der
Beitragsnachweisung wurde bei einem Beitragssatz von 0% fälschlicherweise die
volle Beitragsgrundlage gemeldet. Dieser Fehler ergab sich wegen der
Auflösungsabgabe, bei dieser muß nämlich bei Beitragssatz 0% der volle Betrag gemeldet
werden.
PLV 2013
Vereinfachung der
ELDA-Übertragung
Die 2 Arbeitsschritte SPEICHERN und SENDEN
wurden zu SPEICHERN+SENDEN zusammengefasst. Das Programm wählt automatisch
einen vernünftigen Namen, und schickt die Daten (nach einer Sicherheitsabfrage)
sofort zu ELDA. Das einfache Textprotokoll wurde durch das Übertragungsjournal
ersetzt.
ELDA-Übertragungsjournal
Das ELDA-Übertragungsjournal wurde auf
mehrfachen Kundenwunsch entwickelt. Es speichert alle relevanten Daten zu jeder
Übertragung (incl. ELDA-Meldeprotokoll). Die Daten können gesamt, aber auch
beliebig gefiltert nach Firmen, Jahren oder Meldungsart eingesehen und gedruckt
werden.
Zahlscheindrucke für
Firmenabgaben
Spätestens Mitte des Jahres wird in PLV ein
automatischer Zahlscheindruck für alle Firmenabgaben möglich sein:
§ Finanzamt
§ Gemeinde(n) ... alle
Standorte
§ Krankenkasse(n)
§ Stadtkasse Wien
BIC und IBAN
Da voraussichtlich ab 2014 verpflichtend die
neuen Euro-Zahlscheine zu verwenden sind, und wir noch 2013 ein Update
diesbezüglich liefern werden, wurde eine Eingabe von BIC und IBAN für alle
relevanten Stellen bereits ins PLV übernommen. Über den Menüpunkt Extras in den Firmenstammdaten können
die Werte für die Firma, Finanzamt, Gemeinde und Stadtkasse Wien eingegeben
werden, die Werte für zusätzliche Standorte und die Krankenkassen können auf
den entsprechenden Seiten eingegeben werden.
Übersichtlichkeit
Um diese zu erhöhen wird in den
Mitarbeiterstammdaten in der Liste die Personalnummer folgend eingefärbt:
·
Grau - Dienstverhältnis ist beendet
·
Gelb - Der aktuelle Monat ist noch nicht
abgerechnet
·
Rot - Mitarbeiterdaten auf
Seite 2 unvollständig
Personalaufwand
Das Jahreslohnkonto wurde um den Punkt
Personalaufwand erweitert:
Auszahlungsbetrag+aConto Zahlung-Rückverr. ALV+BV+Service Entgelt+Auflösungsabgabe-NEUFÖG(+Krankenscheingebühr)
Check ob Update
vorhanden
Die automatische monatliche Überprüfung, ob
ein Update verfügbar ist, wurde auf vielfachen Kundenwunsch wieder aktiviert.
Wenn gewünscht, dann in der Systemwartung unter Einstellungen das entsprechende Häkchen setzen. Zusätzlich bitte regelmäßig
"diese" Seite prüfen, hier wird jede Änderung protokolliert, und über
künftige Entwicklungen berichtet.
Lohnzettel-Datum
manipulieren
Will man am Lohnzettel nicht das
Eintrittsdatum des aktuellen DV haben, sondern ein anderes, dann kann man das
auf folgende Weise manipulieren. In den Personalstammdaten auf Seite 2 das
gewünschte Datum in das Notizfeld zwischen 2 <T> eintragen ( z.B.: <T>17.07.2007<T>).
Hinweis: Will man rechts oben
auf dem Lohnzettel Zusatzinformationen anzeigen, dann geschieht das mittels
<D>Beliebige_Information<D>, das gibt es
aber schon länger.
Auflösungsabgabe
Um
zusätzliche finanzielle Mittel für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen
bereitstellen zu können, hat der Gesetzgeber die Einführung einer
„Auflösungsabgabe“ beschlossen. Diese Abgabe haben Dienstgeber grundsätzlich
dann zu entrichten, wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges (freies)
Dienstverhältnis beendet wird. Betroffen sind
Beschäftigungsverhältnisse(„echte“ als auch freie Dienstverhältnisse), die nach
dem 31.12.2012 enden.
Die Auflösungsabgabe beträgt im Jahr 2013 Euro 113.--, sie
ist im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig und in der PLV-Monatsabrechnung als Lohnart
0053 anzufügen. Auf der Abmeldung
ist letztlich anzugeben, ob eine Auflösungsabgabe anfällt oder nicht. Die
neue Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.
Monatliche
Firmenabgaben
Der
Ausdruck der monatlichen Firmenabgaben wurde auf Kundenwunsch um die
Detaildaten aller Krankenkassen erweitert.
Änderung begünstigte
Sonderzahlungen
Begünstigte
Sonderzahlungen werden ab 2013 nicht mehr mit 6%, sondern gestaffelt
abgerechnet.
0-620 frei,
620-25000 6.00%, 25000-50000 27.00%, 50000-83333 35.75%, darüber wie laufende
Bezüge.
LKU-pflichtige
Sonderzahlungen
Wenn Sonderzahlungen für
Land- und Forstarbeiter Landarbeiterkammumlagepflichtig sind (Kärnten), dann in
den Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) zusätzlich zum Häkchen
„Land-/Forstarbeiter“ das Häkchen bei „SZ K-Umlage pfl.“
setzen.
PLV 2012
24.9: Update 4
Dieses
Servicepack beinhaltet die Berechnung
von Vergleichszahlungen (bis € 7.500 – wenn das Arbeitsverhältnis
Abfertigung neu unterliegt) aus abgelaufenen Kalenderjahren.
Dabei
ist folgendermaßen vorzugehen:
1. Die SV für das für das abgelaufene Kalenderjahr ist
neu zu berechnen.
2. Die
Lohnsteuer für den Monat der Auszahlung ist zu berechnen.
Beispiel: Sie haben im Vorjahr
das Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer beendet. Im Zuge von
Vergleichsverhandlungen oder einer Klage wird eine Vergleichszahlung von €
1.000 vereinbart.
·
1.
Drucken sie sich die Beitragsnachweisung des Beendigungsmonates des Vorjahres
aus (wegen der Differenzen zur ursprünglichen Berechnung).
·
2.
Sie stornieren die Beitragsnachweisung für diesen Monat und den
Jahreslohnzettel SV für diesen Mitarbeiter.
·
3.
Sie fügen die Lohnart 6001 "SV-Übertrag lfd.
(BMG) von anderem Zeitraum" an - bei Sonderzahlungen die Lohnart 6002 - und geben als Wert 1000 sein. Nun berechnen
Sie den Monat neu. Damit wird die Beitragsnachweisung und der Jahreslohnzettel
SV (Beitragsgrundlagennachweis) entsprechend korrigiert. Diese sind an Elda zu
melden.
·
4.
Sie fügen im aktuellen Monat im laufenden Jahr die Lohnart
1406 „Vergleich SV frei / DB, DZ, KommSt pfl.“ an geben den Wert 1.000 ein. Den Dienstnehmerbeitrag
zur Sozialversicherung bzw., die sich ergebende Differenz bei der Abrechnung
aus dem Vorjahr geben Sie nun bei der Lohnart 6005
"SV-Abzug SZ für beg. besteuerte LA" ein.
Dann berechnen Sie den Monat.
·
5.
Die Differenz der SV-Beiträge vom Vorjahr führen Sie mit der nächsten
Abrechnung an die Krankenkasse ab.
Bei Verwendung
von Beendigungsansprüchen die in künftige Monate reichen, und Teilentgelt (im
letzten Beschäftigungsmonat), konnte es in Ausnahmefällen zu einem fehlerhaften
MV-Zeitraum auf dem Jahreslohnzettel SV
(ein Monat zuwenig) kommen.
Die Lohnart 0610
"Auslagenersatz" wurde auf dem Buchungsbeleg nicht bei den
§26/§3-Ersätzen ausgewiesen.
Auf dem
Mitarbeiter-Jahreslohnkonto konnte es im Juni 2012 zu einer fehlerhaften
Anzeige der U-Bahnabgabe kommen.
Die Lohnart 6001
"SV-Übertrag lfd. (BMG) von anderem Zeitraum" konnte in
Verbindung mit der Rückverrechnung AV zu einer fälschlichen Veränderung der
Lohnsteuer BMG führen. Das Wesentliche (Lohnzettel und Jahreslohnzettel sollten
ja unverändert bleiben) bei dieser Lohnart, die
Beitragsnachweisung, war aber korrekt.
19.6: Hinweis zur Änderung der
U-Bahnabgabe
Höhe
der Abgabe:
Im
Juni 2012 muss also (bei DV beginnend vor dem 1.6.2012) die 1 Woche mit 0.72
Euro abgerechnet werden, der Rest des Monats mit 2 Euro. Da diese Möglichkeit
datentechnisch bei uns nicht vorhergesehen war, kann es aber leider zu einer
fehlerhaften Anzeige der U-Bahnabgabe auf dem Mitarbeiter-Jahreslohnkonto (nur
Juni 2012) kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, der Fehler wird natürlich mit
dem nächsten Update behoben.
Auf allen relevanten
Formularen, speziell den Firmenabgaben wird natürlich der korrekte Wert für die
U-Bahnabgabe ausgewiesen.
Anmerkung: Die U-Bahnabgabe
eines Monats betrifft folgende Kalenderwochen:
1.
Die
Kalenderwoche (Mo. bis So. ), auf die der 1. des
Monats fällt.
2.
Alle
folgenden vollen Kalenderwochen.
Im Juni 2012 also KW
22-25.
10.5: Update 3
Änderung der U-Bahnabgabe ab 1.6.2012 von € 0.72 auf € 2.00 (für vor dem
1.6 bestehende DV gilt die Änderung erst ab Woche 2 im Juni).
14.3: Update 2
Beendigungsansprüche, die bez. SV als Sonderzahlungen gelten, werden
voll dem Beendigungsmonat zugerechnet, und nicht mehr wie bisher, in die
Zukunft gerechnet. Das erscheint uns zwar rechtlich nicht sauber, und wir
vermuten da eine baldige Gesetzesänderung, momentan ist es aber so.
Hinweis zur BUAK, da gibt es 2 Fälle zu
unterschieden
1)
Das Urlaubsgeld wird von der BUAK an den Arbeitnehmer ausbezahlt
(Direktverrechnung)
Die BUAK zahlt einem Bauarbeiter das Urlaubsgeld direkt aus, und dieser
Vorgang muß lohnverrechnungstechnisch in die PLV
eingebunden werden.
2)
Die Firma zahlt Sonderzahlungen an den Arbeitnehmer aus
Seit
1.1.2012 gibt es in PLV die Möglichkeit, Sonderzahlungen der Bauarbeiter nach
BUAG abzurechnen. In diesem Fall ist die Hälfte des Urlaubsgeldes (sonstiger
Bezug) mit der Lohnart 0901 abzurechnen. Die andere
Hälfte laufender Bezug ist mit der Lohnart 0100
abzurechnen. Die Weihnachtsremuneration, sowie
weitere Sonderzahlungen sind mit der Lohnart 0900
abzurechnen. Dazu muß man das Bauarbeiter-Kästchen
auf der 1. Seite der Personalstammdaten anklicken.
Die Vorgehensweise beider Arten ist in den FAQ's
genau beschrieben.
Seit 2012 gelten bei Punkt 1
wieder die DB-pflichtigen Lohnarten (also wieder 0911 und 0921 statt
0912 und 0922 ). Da sich das relativ oft ändert ist es
am besten, man vergewissert sich (anhand der Unterlagen von der BUAK), ob die
Gelder DB-pflichtig oder frei abgerechnet wurden, und verwendet dann die
entsprechenden Lohnarten.
Wichtiger
Hinweis zur pauschalen Abrechnung geringfügig beschäftigter
Mitarbeiter
Ab 2012 ist es nicht mehr
notwendig, bei Grenzüber/unterschreitungen das
Dienstverhältnis zu beenden, und mit geänderter SV-Gruppe wieder aufzunehmen
(auf oder von N72 bzw. N74). Im Extras-Menü der Monatsabrechnung kann man alle
geringfügig beschäftigten Mitarbeiter entweder pauschal (N72 oder N74, das
erkennt PLV selbständig) oder normal abrechnen. Man kann natürlich auch jeden
Mitarbeiter einzeln abrechnen, dann muß man aber das
Pauschal-Kästchen selbst setzen. Die Entscheidung, ob pauschal oder normal abrechnet werden soll, wird
nicht, wie irrtümlich im Handbuch
angeführt, von PLV übernommen, sondern liegt nach wie vor bei den
Verantwortlichen für die Lohnverrechnung.
Update 1 (seit Anfang Februar verfügbar)
Lohnart 6000 Bemessungsgrundlage BV wurde ignoriert.