PLV 2021

 

 

Liebe Kunden,

 

Es turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu, das nächste steht schon vor der Tür. Kurzarbeit und ständig geänderte Rahmenbedingungen waren eine Herausforderung für uns alle.

Um die Unterschiede Kurzarbeit/Normalarbeit transparenter darzustellen, und auch sonstige Informationen besser abzubilden, wird es in PLV 2021 erweiterte Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der monatlichen Lohnzettel und der Jahreslohnkonten geben.

 

PLV 2021 wird so um den 15.12 zum Download bereitstehen.

 

Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Berechnung der Kurzarbeit für 2021 (natürlich) noch nicht fixiert sind, ist es notwendig, dass Sie vor der Jänner-Abrechnung mit PLV 2021 auf dem letzten Stand sind, also die aktuellsten Updates eingespielt haben. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

 

PLV 2020

 

 

Hinweis: In der Anleitung zur Aufrollung ist von den betroffenen Meldungen die Rede. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchte ich hiermit ein paar Dinge klarstellen:

 

·         Die reine Lohnsteueraufrollung (ohne Kurzarbeit) betrifft die mBGMs nicht, Sie müssen da nichts stornieren.

·         Die Aufrollung mit Kurzarbeit betrifft die mBGMs auch nicht, wenn Sie schon mit den korrekten KUA-Lohnarten abgerechnet haben, und sich bei den Beträgen nichts geändert hat.

·         mBGMs müssen im Zuge der Aufrollung nur dann storniert und neu gesendet werden, wenn sich bei der Gesamt-SV etwas geändert hat (anderes Brutto etc …).

·         Der Aufrollbutton in der Abrechnung-Detail-Maske hat mit dieser Gesamt-Aufrollung nichts zu tun. Gehen Sie so vor, wie in der Anleitung beschrieben.

·         Bereits ausgeschiedene Mitarbeiter können das auch über den Jahresausgleich regeln.

 

 

 Update 22.C steht zum Download bereit   

 

 

Die Berechnungsmodalitäten bei Kurzarbeit wurden aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen mehrmals geändert (z.B.: Steuerfreiheit der Zulagen bleibt auch bei Kurzarbeit erhalten – das Jahressechstel wird bei Kurzarbeit um 15% erhöht – Die Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung inklusive AK-Umlage und Wohnbauförderungsbeitrag von der Differenz zur ursprünglichen Bemessungsgrundlage sind vom Arbeitgeber zu tragen usw.).

 

Weiters wurde mit 01.01.2020 der Steuertarif rückwirkend geändert – Senkung der ersten Steuerstufe von 25% auf 20%.

 

Dies erfordert eine Korrektur der Abrechnungen bzw. eine Aufrollung. Aufrollen eines DV bedeutet grob:

        

1.    Sie rechnen den ersten Monat 2020 des DV neu ab (PLV rechnet dann alle Folgemonate auch neu ab).

2.    Sie ermitteln die Auszahlungsdifferenzen (das geht 1x automatsch, siehe Anleitung), und zahlen das dem Dienstnehmer als a-Conto im nächsten Monat aus.

3.    Sie korrigieren getätigte Meldungen und Zahlungsdifferenzen bei den nächsten Überweisungen.

 

Wichtig:

Wenn Sie die Kurzarbeit bereits mit den korrekten PLV-KUA-Lohnarten (0107, 0108, 0109) abgerechnet haben, dann ist die Gesamt-SV von diesen Änderungen nicht betroffen, mBGM-Storno und neu senden bei der Aufrollung ist dann nicht notwendig!

 

Wenn Änderungen notwendig sind, dann korrigieren Sie bitte alle früheren Monatsabrechnungen OHNE diese auch abzurechnen (das passiert dann im Zuge der Aufrollung). Wenn Sie trotzdem nach Änderungen frühere Monate versehentlich schon abgerechnet haben, dann müssen Sie die Auszahlungsdifferenzen manuell ermitteln, und dem DN als a-Conto auszahlen.

 

Nach Änderungen, die auch die SV betreffen, müssen natürlich auch die mBGM korrigiert werden.

 

 

Eine genaue Anleitung zur Aufrollung finden Sie hier (die Aufrollung wird für alle oben beschriebenen Änderungen auf einmal durchgeführt!)

 

 

Die Abrechnung von Kurzarbeit ist eine besondere Herausforderung für die Lohnverrechnung. Anbei finden Sie Links zu weiterführenden Informationen zu diesem Thema und Beispiele wie Sie die Kurzarbeit mit dem Programm PLV abrechnen können.

 

Links:

 

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html

 

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

 

https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit

 

https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html

 

Beispiele:

 

Beispiele zur Abrechnung der Corona-Kurzarbeit mit PLV

 

    

 

Hinweis: Wenn Sie Aufrollung bei einem beendeten Kurzarbeits-DV durchführen möchten, bei dem Sie bereits die Kontollsechstelaufrollung durchgeführt haben, dann müssen Sie diese vorher wieder zurücknehmen (Monatsabrechnung/Extras-Menü). Ob die Kontollsechstelaufrollung bereits durchgeführt wurde erkennen Sie an einem Hinweis in der Monatsabrechnungsmaske ganz rechts unten.

 

 

Neues Update 22.B verfügbar:

 

 

         Beim NEUFÖG wurde in Kombination mit der Kurzarbeit die WB nicht in voller Höhe bei der mBGM abgezogen.

        

Die neue Corona-Prämie (SV- und Lohnsteuer befreit) steht damit zur Verfügung

·         Lohnart 0161 Prämie frei - DB, DZ und Kommunalsteuer pflichtig

·         Lohnart 0162 Prämie frei

 

Die Prämie ist DB, DZ und Kommunalsteuer pflichtig, das könnte sich aber noch ändern, daher stellen wir auch die Lohnart 0162 zur Verfügung.

 

Update 22.8: Eine kurzfristig beschlossene Änderung bezüglich DB, DZ und Kommunalsteuer in Verbindung mit der Differenz SV-BMG Kurzarbeit (Lohnart 0108) wurde damit umgesetzt.

 

Außerdem wurden wir informiert, dass der AMS-Rechner (noch) nicht in allen Konstellationen richtig rechnet. Bitte lassen Sie die Ergebnisse von Ihrem Steuerberater überprüfen bzw. verfolgen Sie die dortigen Informationen. Auch wenn das AMS-Mindestnetto nicht mit dem tatsächlichen Netto übereinstimmt.

 

Die Meldung der geänderten Rückverrechnungsgrundlage AV auf der mBGM lieferte eine leichten Clearingfall, die Zahlen waren zwar korrekt, wir mussten aber die Meldungsart umstellen. Warten Sie trotzdem sicherheitshalber mit der mBGM noch ein wenig, es sind turbulente Zeiten momentan, und wenn sich gesetzlich noch irgendwas ändert, dann spart Ihnen das Arbeit.

 

 

Servicepack #4 verfügbar

 

·         Für Vorschreibebetriebe wird die AV-Rückverrechnung nicht mehr auf der mBGM dargestellt.

·         Der FABO-Plus wird auf den Jahreslohnkonten dargestellt.

·         Die Druckversion des Jahreslohnzettel Finanz wurde auf den letzen Stand (FABO-Plus) gebracht.

·         Die Druckversion des Jahreslohnzettel SV wurde entfernt.

·         Wenn beim Geschlecht (Personalstammdaten/Seite 2) nichts eingetragen ist, dann wird künftig im ELDA-Jahreslohnzettel Finanz das Geschlecht ‚divers‘ übertragen.

·         Wenn bei Vollzeit/Teilzeit DN (Personalstammdaten/Seite 2) nichts eingetragen ist, dann wird künftig im ELDA-Jahreslohnzettel Finanz der Status Vollzeit übertragen.

 

 

Wichtige Hinweise:

 

1. Beim Übertragen des Jahreslohnzettel Finanz mittels ELDA kann es in Verbindung mit dem FABO-Plus zu folgender Warnung (auch mehrfach) im Übertragungsprotokoll kommen:

 

Status *P* / Fehler 7002: Lohnsteuer zur Bem. Grundlage zu gering

 

Wenn das die einzige Fehlermeldung ist, dann können Sie diese ignorieren. Das liegt an der Übernahmesoftware von ELDA, die dürfte noch nicht auf dem letzten Stand sein. Die Daten wurden korrekt übernommen, es ist keine weitere Aktion Ihrerseits notwendig.

 

Kommt es zu sonstigen Fehlermeldungen bez. FABO, dann kontrollieren Sie bitte die eingegebenen Kinder-Daten (Mitarbeiterstammdaten Seite 2) ob alles passt (Datumsformat wie im Header beschrieben, SV-Nummer 10-stellig, Beginn+Ende FABO, etc.).

 

 

2. Beginn und Ende FABO beziehen sich auf die gesamte Dauer (mehrere Jahre) des FABO!

 

 

3. Beim Versuch Daten zu ELDA zu senden kommt folgende Fehlermeldung:

 

Fehler bei der Anmeldung: Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben(404) nicht gefunden.

        
         Sie müssen nur Ihre ELDA-Software updaten, näheres dazu hier: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.854417


 

 

PLV 2020 ist online:

 

Die Umstellung auf die Tarifgruppen und die neuen Meldungen ist erfreulicherweise ziemlich reibungslos abgelaufen. Ein paar kleinere Probleme gab es zwar, aber aufgrund der Erfahrungen des Jahres 2019 haben wir PLV dahingehend erweitert, dass die Handhabe des Clearings noch einfacher wird. Auch von Seiten der Krankenkassen wurde uns auch versichert, dass die Clearingmeldungen verständlicher formuliert werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Die ELDA-DVR-Nummer hat ausgedient, bisher war entweder die DVR-Nummer, oder die ELDA-Seriennummer in PLV einzutragen, ab 2020 ist die ELDA-Seriennummer zwingend notwendig.

 

Die mBGM kann jetzt vor dem Versenden noch geändert werden

 

Es gab ein paar Sonderfälle (Übergang Karenz/Krankenstand), da musste beim Starttag der mBGM oder bei der Verrechnungsgrundlage ein anderer Wert eingetragen werden. Dafür gibt es jetzt in der ELDA-Sendemaske den Button <Bearbeiten>, da kann man diese Eckdaten vor dem Versenden manuell ändern.

Damit kann man das DV bei Karenz oder Bundesheer wieder durchlaufen lassen. Man muss nur bei der mBGM des Wiedereintrittsmonates den Starttag manuell setzen, wenn das nicht der 1. des Monats ist.

 

mBGM bei Karenz oder Präsenzdienst

 

 

Storno Referenznummernlogik erweitert

 

In der Maske mBGM-Referenzwerte (Firmenstammdaten/elektronische Meldungen) gibt es nun die Möglichkeit, die Referenzwerte aus einer bestimmten Sendedatei zu importieren. Im Normalfall verwaltet PLV die gesamte Stornologik automatisch, es ist jedoch einmal vorgekommen, dass ein Kunde die mBGM geschickt hat, der ELDA-Server (Überlastung?) aber nicht geantwortet hat, also hat er abgebrochen und das Ganze 2x wiederholt. PLV konnte nichts speichern, es kam ja keine Rückmeldung, weil aber ELDA alle 3 mBGM erhalten hat, mussten nun 2 davon storniert werden. Da mussten einem entweder die KK-Mitarbeiter wohlgesonnen (tel. Storno) gewesen sein, oder mühsam alle Referenznummern eingegeben werden. Mit der neuen Importmöglichkeit ist so was ganz leicht zu lösen.

 

Der Name der Sendedatei befindet sich in der Sendemaske direkt über der DV-Liste. Er besteht aus einem internen Firmenschlüssel, dem Übertragungsdatum + mBGM + Jahr-Monat der mBGM (bei mehreren Übertragungen in einem Monat muss man nur die gewünschte Datei auswählen, ansonsten aktiviert PLV immer die letzte Gesendete dieses Monats).

 

Firmenstammdaten

 

Die Firmenstammdaten wurden nach Wichtigkeit optisch ein wenig umsortiert.

 

Es gibt auch 2 neue Felder

·         DGA-Nummer

o    Ausdruck Dienstgeberabgabe

·         mBGM-Vorschreiber Klickbox

o    Achtung: Dieser Eintrag ersetzt die Einstellung in der PLV-Systemwartung.

 

Und eine neue Option bei der Nettolohnliste - Nach DV summieren. Zu einer Sozialversicherungsnummer wird die gesamte Summe (mehrere DV in einem Monat) angezeigt.

 

Bei den elektronischen Meldungen wird sicherheitshalber auch noch angezeigt, ob es sich um einen Selbstabrechner oder um einen Vorschreiber handelt.

 

Aufrollung Lohnsteuer Sonderzahlungen mit Sechstelbegünstigung (Kontrollsechstelaufrollung)

 

Ab 2020 muss am Ende eines DV (bzw. im Dezember) geprüft werden, ob das aktuelle Jahressechstel überausgeschöpft wurde. Das kann passieren, wenn das Jahressechstel im Laufe des Jahres sinkt. Wurde zu viel begünstigt besteuert, dann muss das gesamte Jahr aufgerollt, und mit dem aktuellen Jahressechstel abgerechnet werden (im umgekehrten Fall ist nichts zu tun).

Sie können diese Aufrollung manuell vornehmen, oder PLV automatisch erledigen lassen. Dazu aktivieren Sie bitte das entsprechende Häkchen auf der 3. Seite der Mitarbeiterstammdaten. Bei mehreren steuerlich zusammenhängenden DV (Personalnummer) bitte erst beim letzten DV des Jahres das Häkchen aktivieren.

 

Wenn Sie nach einer Aufrollung noch sechstelrelevante Daten ändern müssen, dann empfehlen wir folgende Vorgangsweise:

·         Aufrollung zurücknehmen (Monatsabrechnung/Extras-Menü)

·         Änderungen durchführen

·         Wieder aufrollen (Monatsabrechnung/Extras-Menü)

 

Wurde eine Aufrollung mit Mehrwert für den Fiskus durchgeführt, dann wird dieser über die Lohnart <0050-Sechstel Aufrollung> beim DV zum Abzug gebracht.

 

Ausnahmen sind Elternkarenz und spezielle Fälle von Krankengeld.

 

Hinweis: Das hat nichts mit der LSt. Aufrollung in der Abrechnunhsmaske-Detail zu tun.

 

Genauere Infos folgen!

 

Anbei der vorläufige Gesetzestext:

Besteuerung von sonstigen Bezügen aktualisiert und Rz 1193b neu eingefügt (StRefG 2020) 1058

Das Jahressechstel, das auf den Bruttobezug (vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) abzustellen ist, wird nach folgender Formel ermittelt: Wird ein Dienstverhältnis während eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes beendet, sind die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden (Brutto-)Bezüge durch die Anzahl der abgelaufenen Lohnsteuertage seit Jahresbeginn (volle Kalendermonate sind mit 30 Tagen zu rechnen) zu dividieren. Der sich ergebende Betrag ist dann mit 60 zu multiplizieren. Damit die Berechnung des Jahressechstels nicht dazu führen kann, dass insgesamt mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossenen laufenden Bezüge als sonstiger Bezug mit den festen Steuersätzen besteuert wird, hat der Arbeitgeber ab dem Kalenderjahr 2020 sicherzustellen, dass maximal ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 besteuert wird. Der Arbeitgeber hat dies entweder schon durch Modifikationen der Lohnverrechnung während des Jahres oder bei Auszahlung des letzten Bezuges im Kalenderjahr umzusetzen; d.h. im Dezember oder bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses im Beendigungsmonat. Diese Begrenzung gilt nicht für Fälle einer unterjährigen Elternkarenz. Elternkarenz liegt vor, wenn für Eltern gegenüber dem Arbeitgeber ein gesetzlicher Anspruch auf Karenz gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väterkarenzgesetz besteht (inklusive Papamonat nach § 1a VKG und Mutterschutz); siehe auch Rz 1193b. 1192 Eine Neuberechnung der Lohnsteuer ist aber nicht mehr zulässig, wenn im laufenden Kalenderjahr an den Arbeitnehmer Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausbezahlt wird (§ 77 Abs. 3 EStG 1988). Davon ausgenommen sind Aufrollungen gemäß § 77 Abs. 4a EStG 1988, die jedenfalls vorzunehmen sind (Rz 1193b). 1193b Ab dem Kalenderjahr 2020 hat der Arbeitgeber in Fällen, in denen im laufenden Jahr mehr als ein Sechstel der zugeflossenen laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt behandelt wurde, die sonstigen Bezüge bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges verpflichtend aufzurollen und den Überhang nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Diese Aufrollung ist demnach im Dezember durchzuführen oder, wenn das Dienstverhältnis unterjährig endet, im jeweiligen Beendigungsmonat. Diese Aufrollverpflichtung gilt nicht für Fälle einer unterjährigen Elternkarenz. (siehe auch Rz 1058 )

 

SEPA-Überweisungen

         Geplant ist für das Frühjahr 2020 die Einführung der Erstellung von Überweisungsdateien für Lohn und die sonstigen Firmenabgaben.

 

Wichtige Info:

Mit Anfang Juni 2019 hat ELDA das Übertragungs-Protokoll der mBGM leicht abgeändert. Es werden andere Daten darauf angezeigt (Gesamtsumme SV), außerdem ist eine Warnung darauf abgedruckt, wenn die ELDA-Seriennummer mit der Beitragskontonummer noch nicht (siehe auch Informationen weiter unten zum Clearingsystem) verknüpft wurde. Es ist nur eine Warnung, die Daten werden korrekt übertragen, und auch von ELDA übernommen.

Um die Warnung zu vermeiden muss nur diese Verknüpfung über WEBEKU vorgenommen werden. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an ELDA oder an Ihre Krankenkasse.

 

Hier der Link zur Vorgangsweise : Zuordnungsanwendung

 

 

21.J: Update verfügbar!

 

·         Die Lohnsteueraufrollung (Monatsabrechnung-Detailmaske) hat den FABO nicht aliquotiert berücksichtigt.

·         Hilfestellung zu mBGM bei Karenz oder Präsenzdienst

·         Neuer ELDA-Jahreslohnzettel-Finanz (incl. FABO-Daten)

·         Wenn Sie einen Dienstnehmer mit dem neuen FABO-Plus abrechnen, dann müssen ab jetzt alle Daten der betroffenen Kinder mitgeschickt werden. Diese können Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf Seite 2. mittels des Buttons 'Kinderdaten' (direkt neben dem FABO-Plus Betrag) erfassen. Sie geben hier den gesamten Zeitraum ein, in dem eine entsprechende Begünstigung (FABO Plus, halber FABO Plus) vorliegt. Das Feld LK-KFZ ist hinterlegt, da können Sie mittels Doppeklclick eine Auswahl treffen.

·         Beachten Sie bitte, dass PLV keine Gegenprüfung auf Richtigkeit der eingegebenen Daten vornimmt. Die eingegeben Kinderdaten wirken sich nicht auf die Berechnung aus.

 

Wenn Sie einen Clearingfall haben, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.    Sofort stornieren der mBGM der betroffenen Dienstnehmer (nur diese, dazu markieren Sie die DN in der ELDA-Maske mit dem Button links unten, oder Sie entfernen die restlichen DV aus der Meldung). Hat ein DN mehrere DV in diesem Monat (z.B. fallw. Beschäftige) dann bitte alle DV dieses DN markieren.

2.    Klären, was der KK nicht passt, ist oft nicht klar, dann am besten dort anrufen.

3.    Korrigieren und dann neu senden.

 

Sofort stornieren ist wichtig, da durch Veränderungen am DV die Zuordnung zu den Referenzwerten aufgehoben werden könnte.

Ist eine mBGM gesendet, dann kann man Sie nicht gleich noch einmal senden, dazu muss man sie vorher stornieren, oder manuell bearbeiten (siehe weiter unten).

 

Stornieren einer mBGM

Zum Stornieren benötigt man einen Referenzwert ('JJJJMM-' + fortlaufende Nummer, steht auf dem ELDA-Protokoll, und die zugehörige Summe). PLV speichert das nach einer korrekten Übertragung und ordnet diesen Referenzwert dem DV zu. Die zugeordneten Referenzwerte können Sie in den Firmenstammdaten unter elektronische Meldungen 'Referenzwerte bearbeiten' einsehen und auch bearbeiten.

 

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bspw. eine mBGM telefonisch stornieren, dann müssen Sie auch in dieser Maske den Referenzwert löschen (auf die richtige Zeile stellen, unten alles löschen, dann Zeile aktualisieren drücken), erst dann können Sie die mBGM neu versenden. Wenn Sie die mBGM für alle Mitarbeiter tel. storniert haben, dann drücken Sie den Button 'alle Sendemarkierungen entfernen', dann können Sie die gesamte mBGM neu versenden.

 

Wenn Sie also eine gesendete mBGM mit PLV stornieren möchten, und PLV konnte aus irgendeinem Grund Referenzwert und Summe nicht zuordnen, dann können Sie das hier manuell machen (auf die richtige Zeile stellen, unten die Werte eintragen, dann Zeile aktualisieren drücken).

Sie geben die Summe ganz normal mit 2 Nachkommastellen ein, oben in der Zeile ist die Summe dann formatiert (linksbündig mit Nullen aufgefüllt und ohne Dezimalpunkt.)

 

Wenn Sie umgekehrt eine stornierte mBGM mit PLV neu senden möchten, und PLV konnte aus irgendeinem Grund Referenzwert und Summe nicht löschen, dann können Sie das hier manuell machen (auf die richtige Zeile stellen, unten alles löschen, dann Zeile aktualisieren drücken).

 

11.A: Update verfügbar!

 

·         Das Update mBGM für Vorschreibebetriebe ist ONLINE! Aktivieren Sie bitte in der  PLV-Systemwartung das entsprechende Häkchen, wenn Sie einen Vorschreibebetrieb melden müssen.

·         Falls Ihre Bank den Zahlschein mit den Sternen vor und nach den Beträgen nicht mehr verarbeitet, dann aktivieren Sie bitte in der  PLV-Systemwartung das Häkchen bei 'Zahlscheindruck ohne Sterne'.

·         Bei der mBGM wurde bei geringfügig Beschäftigten ohne SV ein falsches VERG-Flag mitgeschickt (3 statt 1), das ist jetzt behoben.

1.    VERG 1 bedeutet, Verrechnung mit SV und BV (das bezieht sich aber auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf die SV, das wurde von uns falsch interpretiert.)

2.    VERG 3 bedeutet, Verrechnung nur mit BV

·         Bei der Versichertenmeldung neu wurde irrtümlich der Beschäftigungsbereich der alten SV-Gruppe vorgeschlagen (Feld ganz unten).

·         Der Netto-Brutto Rechner funktioniert jetzt auch mit Tarifgruppen.

·         Beim Buchungsbeleg wird jetzt bei der Auswahl Arbeiter/Angestellte/Sonstige auch ohne SV-Gruppe die richtige Zuordnung getroffen. Zusätzlich wird auch die Tarifgruppe P1 jetzt wieder ausgedruckt.

·         Versichertenmeldung neu

o    Wenn ein Referenzwert vorhanden, dann wurde die Versicherungsnummer leer (anstatt 10x0) geschickt

o    Das Feld 'Geringfügigkeit' wurde bei Abmeldung und Richtigstellung Abmeldung nicht mitgeschickt.

·         Bei der ELDA-Meldung Meldung Adresse DN mit Monat bis eingetragen kam eine Fehlermeldung

·         2 Druckfehler in Masken wurden ausgebessert

·         Bei Verwendung der alte Detailmaske (Abrechnung) kam eine Fehlermeldung

·         Bei ELDA-Übertragung ohne ELDA-Seriennummer kam eine Fehlermeldung

·         Der mBGM-Ausdruck ist jetzt sortiert.

·         Am Mitarbeiterstammblatt wurde die soziale Stellung falsch angedruckt.  

·         Am Monatslohnzettel für Kuvert wurde noch die SV-Gruppe angezeigt.

·         Im Urlaubskalender konnten die Basisdaten nicht geändert werden, wenn ein Mitarbeiter mehrere DV mit unterschiedlichen Personalnummern hatte.

 

Hinweis: Bei der Tarifauswahl wird der SV-Satz des Tarifes mit dem der SV-Gruppe mit dem Stand: 31.12.2018 verglichen (UV 1.3%).

 

 

 

Vorschau auf PLV 2019:

 

Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (kurz mBGM), und der Umstellung von SV-Gruppen auf Tarifgruppen

ändert sich ab 2019 einiges in der Lohnverrechnung. Sie möchten sicher wissen, was das für Sie bedeutet, und was sich für Sie bei der Arbeit mit PLV ändert.

 

Die Antwort:  Fast gar nichts, man muss nur zusätzlich jedem Dienstverhältnis eine Tarifgruppe zuordnen, das war es schon. Für Abrechnungsmonate vor 2019 wird die SV-Gruppe verwendet, für Abrechnungsmonate ab 2019 die Tarifgruppe. Die SV-Gruppe lassen wir noch eine Zeit mitlaufen, damit kann man auch ältere Abrechnungen immer noch nachbearbeiten, auch die 'alten' Meldungen bleiben für Korrekturen erhalten. Mit PLV können also nach wie vor alle Berechnungen seit der Euro-Umstellung 2002 durchgeführt werden.

 

Eine genaue Beschreibung der Tarifgruppen finden Sie unter dem Programmteil 'Tarifgruppen neu ab 19' (Hauptmaske), bei der Zuordnung der neuen Tarifgruppe in den Personalstammdaten wird Ihnen von PLV nur das vorgeschlagen, was auch exakt passt.

 

Hier finden Sie den Vergleich SV-Gruppe (alt) mit Tarifgruppe (neu) Für Dienstverhältnisse beginnend ab 2019 ist natürlich keine Eingabe der SV-Gruppe mehr notwendig.

 

Ab 2019 gibt es neben der mBGM noch folgende neue ELDA-Meldungen:

·         Versichertenmeldung neu (kurz)

·         Meldung Adresse Dienstnehmer

·         Meldung fallweise Beschäftigte

·         Anforderung Versicherungsnummer

 

In PLV ist genau ausgewiesen, welche Meldung bis, und welche ab 2019 gilt. Eine Beschreibung der neuen Meldungen, und was sich in der Meldelogik geändert  hat, finden Sie hier.

 

Wie und wann die neuen Meldungen zu erfolgen haben entnehmen Sie bitte den diesbezüglichen Informationen der Krankenkassen. Auch empfehlen wir eine Anmeldung beim Unternehmerserviceportal (USP). Das neue Clearingsystem (Rückmeldung nach dem Übermitteln der Meldungen - WEBEKU) bietet viele Vereinfachungen, machen Sie sich bitte damit vertraut.

 

 

Den Familienbonus und den AVAB/AEZ Ausland  können Sie in den Mitarbeiterstammdaten auf Seite 2 eingeben

 

 

PLV 2018

 

 

 

18.01 Servicepack 1 verfügbar

 

·         Am Arbeitnehmerstammblatt wurde fälschlicherweise immer 'freier Dienstnehmer' angezeigt.

·         Beim Excel-Export des Lohnkontos kam es zu einer Fehlermeldung, wenn in den Einstellungen 'Druckdateinamen automatsch erzeugen' angeklickt war.

 

14.02 Servicepack 2 verfügbar

 

·         Bei der ELDA-Jahreslohnzettelübermittlung eines geringfügigen Dienstverhältnisses (18-Tage Regelung 53a Abs. 3b ASVG) kam es zu einer Nichtübernahme wegen ungültiger Zwischensumme 243.

 

15.03 Servicepack 3 verfügbar

 

·         Erhöhung des Timeouts bei Serverzugriff.

 

22.06 Servicepack 4 verfügbar

 

·         Geänderte ALV-Staffelung ab 1.7

 

Grenzwert bis
30.06.2018


Grenzwert ab
01.07.2018


Höhe
AlV-Beitrag

Beitrags-
gruppe

bis EUR 1.381,00

bis EUR bis 1.648,00

beitragsfrei

N25a

EUR 1.381,01 bis EUR 1.506,00

EUR 1.648,01 bis EUR 1.798,00

1 %

N25b

EUR 1.506,01 bis EUR 1.696,00

EUR 1.798,01 bis EUR 1.948,00

2 %

N25c

ab EUR 1.696,01

ab EUR 1.948,01

3 %

-

 

27.06 Servicepack 5 verfügbar

 

·         Beim Hilfsfenster Schnittberechnung wurde irrtümlich über alle DN einer Firma summiert.

 

15.10 Servicepack 8 verfügbar

 

·         Beim Urlaubskalender wird das Arbeitsjahr nun 1.X bis zum 1.X-1 ausgewertet.

·         Die Anzahl der Krankenkassen beim Ausdruck 'Monatliche Firmenabgaben' wurde erweitert.

 

 

 

 

Erweiterungen 2018

 

 

 

Jahreslohnkonten (Firma und Dienstnehmer) auch für Wirtschaftsjahr.

 

Durch Auswahl des Startmonates ergibt sich der Zeitraum der Lohnkonten. Bei Wahl des Jänners erhalten Sie das gewohnte Jahreslohnkonto von 1.1-31.12 des betreffenden Jahres. PLV merkt sich den gewählten Startmonat.

 

Das Firmenjahreslohnkonto-Detail, aus dem sich die GPLA-Prüfungsdatei ableitet, bleibt so wie bisher.

 

Mitarbeiterstammdaten Standardlohnarten

 

         Die Standardlohnarten eines Dienstnehmers können nun mit einem Monatswert versehen werden. Beim Anfügen eines

neuen Abrechnungsmonates werden diese Lohnarten nur dann angefügt, wenn der Monat übereinstimmt.

 

         Beispiel:

·         0052  Service-Entgelt   1     XXX   XXX   11

·         0900  Urlaubsgeld       1     XXX   XXX   06

·         0900  Weihnachtsgeld    1     XXX   XXX   12

        

         Hier wird das Service-Entgelt nur im November, das Urlaubsgeld im Juni und das Weihnachtsgeld im Dezember angefügt.

        

         Obige Monatswerte werden beim Anfügen dieser 3 Lohnarten automatisch als Standardwert angefügt.

 

Mitarbeiterstammdaten - Fallweise Beschäftigung

 

In den Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) gibt es ein neues Feld 'Fallw. B.', wo man angeben kann, ob eine fallweise Beschäftigung vorliegt. In diesem Fall werden DV mit den N14*-SV-Gruppen innerhalb eines Monats zusammengefasst, und auf dem Jahreslohnzettel gemeinsam gemeldet.

 

 

Mitarbeiter Lohnzettel-Info (F3)

 

Mittels F3 (oder Auswahl im Extras Menü) in den Mitarbeiterstammdaten kann man sich zu einem Dienstnehmer anzeigen lassen, welche Dienstverhältnisse auf dem Jahreslohnzettel zusammen gefasst werden. Besser man schaut gleich hier, ob alles passt.

 

Zur Erinnerung:

·         DV mit gleicher Personalnummer werden zusammengefasst, wenn sie in aufeinanderfolgenden Monaten beendet und wieder aufgenommen werden.

·         Ausnahme davon sind die SV-Gruppen N14*, da wird automatisch für jedes DV ein eigener Lohnzettel erstellt.

·         Wieder ausgenommen davon sind DV von fallweise Beschäftigten innerhalb eines Monates, die müssen wieder gemeinsam auf den Lohnzettel. Siehe vorheriger Punkt.

 

Wenn Sie aber selbst verwalten wollen, welche DV auf dem Jahreslohnzettel zusammengefasst werden, dann müssen Sie nur in PLV-Systemwartung/Einstellungen das Häkchen bei N14*-Gruppen manuell verwalten setzen. Dann werden passende DV mit gleicher Personalnummer, wenn sie in aufeinanderfolgenden Monaten beendet und wieder aufgenommen werden, zusammengefasst. Sie steuern also alles über die Personalnummer.

 

 

BV-Betrag

 

Da PLV bei verschiedenen Dienstverhältnissen verschiedener Monate bezüglich BV nicht verknüpft, gibt es nun die Möglichkeit in der PLV-Monatsabrechnungs zusätzliche BV-freie Tage einzugeben.

 

Beispiel:

·         DV 1:  Müller Franz   17.5.2018-31.5.2018 ( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 angeklickt)

·         DV 2:  Müller Franz   1.6.2018-31.6.2018 ( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 angeklickt)

 

würde nicht funktionieren, da PLV bei DV 2 keinen BV-Betrag errechnen würde. Man konnte das bisher durch Eingabe der negativen Bemessungsgrundlage BV (Lohnart 6000) für die 16 Tage lösen.

        

Einfachere Lösung: Bei der Abrechnung des Juni 2016 geben Sie 16-BV freie Tage ein ( BV-Betrag angeklickt, ab Monat 2 NICHT angeklickt).

 

Die Tage BV, die in dem entsprechenden Monat anfallen, werden in der Detailmaske (neu) der Monatsabrechnung unter dem SV-Block angezeigt.

 

 

Alter der Dienstnehmer

 

Wenn Dienstnehmer gewisse Altersstufen überschreiten, dann können dadurch andere gesetzliche Maßnahmen in Kraft treten. Damit man da den Überblick behält, werden Dienstnehmer, die das 55, das 60 oder das 65 Lebensjahr erreicht haben, in der Mitarbeiterliste (Vorname) und in den Kopfzeilen farblich abgesetzt dargestellt. Zusätzlich wird in den Kopfzeilen das Alter angezeigt.

 

Achtung: In der Abrechnungsmaske wird das Alter des Dienstnehmers in dem aktuell markierten Abrechnungsmonat angezeigt.

 

Die Farben können in der PLV-Systemwartung unter Einstellungen individuell (Rechtsklick mit der Maus) gewählt werden.

 

Sortierung der Dienstnehmer

 

Durch einen Klick auf eine Überschrift in der Dienstnehmerliste steht nun eine größere Auswahl an Sortierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wird eine bereits gewählte Sortierung noch einmal gewählt, dann wird in die Gegenrichtung sortiert. PLV merkt sich die Sortierung und stellt sie beim nächsten Einstieg wieder ein.

 

 

Automatische Schnittberechnung (STRG+S)

 

Wenn Sie z.B.: Überstunden-Schnitte für das Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt brauchen, dann geht das künftig automatisiert. Sie wählen einfach in der PLV-Monatsabrechnung im Extras-Menü den Punkt Monatsschnitte berechnen. Dort wählen Sie die Lohnart und die Monate für die der Schnitt berechnet werden soll. Prinzipiell funktioniert es bei jeder Lohnart mit einer beliebigen Schnitt-Anzahl, generell werden 3  Monate vorgeschlagen.

 

 

Mitarbeiter Schnellsuche (F2) über alle Firmen.

 

Wenn viele Dienstnehmer mehrerer Firmen abgerechnet werden müssen, dann kann es hilfreich sein, kurz  zuvor bearbeitete Dienstnehmer schnell wieder finden zu können. Hierzu hat man die Möglichkeit in den Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) mittels F2 (oder Auswahl im Extras Menü). Hier findet man alle Dienstnehmer, die in den letzten X Minuten abgerechnet wurden. Optional dazu kann man auch einen Teil des Namens eingeben, dann werden alle angezeigt, deren Name der Auswahl entspricht. Mittels Doppelklick kann man direkt zu diesem Dienstnehmer springen.

 

 

Der Ausdruck Mitarbeiterliste wurde erweitert

 

Bei der Mitarbeiterliste hat man nun folgende Wahlmöglichkeiten.

·         Liste über alle Jahre

·         Nur das Jahr XXXX

·         Nur aktive Dienstverhältnisse

·         Nur beendete Dienstverhältnisse

·         Begonnen im Jahr XXXX

·         Beendet im Jahr XXXX

 

Wird die Liste für alle Firmen gedruckt, dann wird der Firmenname im Ausdruck angezeigt.

 

Beitragskontonummer

 

Da die Längen der Beitragskontonummer länderspezifisch variieren, werden nun in der Krankenkassenmaske (Firmenstammdaten) jene definierten Kombinationen rot hinterlegt angezeigt, bei denen die Beitragskontonummer nicht die richtige Länge hat.

 

Liste der trägerspezifischen Feldlängen je KV-Träger, daneben ein Beispiel für eine gültige Kontonummer.

·         11-WGKK     8-stellig               01234567

·         12-NÖGKK    9-stellig               012345678

·         13-BGKK     7-stellig               0012345

·         14-OÖGKK    8 bzw. 10-stellig       01234567 bzw. 1234567890

·         15-STGKK    7-stellig               0012345

·         16-KGKK     7-stellig               0123456

·         17-SGKK     7-stellig               0012345

·         18-TGKK     7-stellig               0001234

·         19-VGKK     6-stellig               012345

 

Jahressechstel

 

Da es immer wieder zu Nachfragen bei Lohnarten kommt, die über das Jahressechstel abgerechnet werden, werden nun zusätzliche Informationen zu diesen Lohnarten in der Abrechnung-Detailmaske angezeigt. Diese Zusatzinformationen sind temporärer Natur, sie stehen nur direkt nach der Abrechnung zur Verfügung.

 

 

Vorschau 2019: Eines der bedeutendsten Modernisierungsprojekte der Sozialversicherung geht in die finale Phase. Ab 1. Jänner 2019 kommt es in der Sozialversicherung zu einem gravierenden Wechsel im bisherigen Melde- und Abrechnungssystem. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ersetzt die Beitragsnachweisung sowie den Beitragsgrundlagennachweis in der Sozialversicherung (Lohnzettel SV-Teil). Ein neues Tarifsystem löst das bisherige Beitragsgruppenschema ab. Wir werden uns bemühen, den Umstieg für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

 

 

PLV 2017

·          

 

28.06 Update 9 verfügbar

 

·         In der PLV-Systemwartung unter Einstellungen hat man nun die Möglichkeit die neuen N14*-SV-Gruppen manuell zu steuern bezüglich Jahreslohnzettel SV. Ohne das entsprechende Häkchen wird für jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse ein eigener Jahreslohnzettel-SV erstellt. Es gibt aber auch Fälle (fallweise Beschäftigung), da ist das nicht erwünscht.

 

 

08.06 Update 8 verfügbar

 

·         Änderung des SO-Beitrages von 0.8% auf 0.35%

 

 

18.04 Update 7 verfügbar

 

·         Die neuen geringfügigen SV-Gruppen wurden mit erhöhter SV-BMG gerechnet. Das sollte zwar keine Auswirkung auf die Abrechnung haben, überprüfen Sie es aber sicherheitshalber doch.

 

28.03 Update 6 verfügbar

 

·         Wir wurden von ELDA kurzfristig informiert, dass für kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigungen, die pauschal abgerechnet werden, auf der Beitragsnachweisung nicht mehr die SV-Gruppen N72 bzw. N74 zu verwenden sind, sondern die tatsächliche Beitragsgruppe und zusätzlich N64. Das wird ab dieser Version automatisch von PLV erledigt. In der Monatsabrechnung wird weiterhin N72 bzw. N74 angezeigt, auf der Beitragsnachweisung werden aber 2 SV-Gruppen gemeldet.

 

·         Es ist noch nicht klar, ob das rückwirkend für heuer gilt, oder ab Anfang April.

 

·         Falls eine mit N72 bzw. N74 erstellt Beitragsnachweisung zu stornieren ist, muss man in der Maske 'elektronische Meldungen' zusätzlich zum Storno auch noch 'N64 nicht verwenden' anklicken.

 

15.03 Update 5 verfügbar

 

·         Die Datenübertragung zu ELDA wurde überarbeitet. Es ist jetzt möglich, Zeilen zu markieren (Button links neben dem Namen unten). Sind ein oder mehrere Zeilen markiert, dann werden nur diese zu ELDA übertragen. Damit ist es nun wesentlich einfacher, eines oder wenige DV zu übertragen

·         Die Namen werden jetzt auch in jeder Zeile vorne angezeigt. Das erleichtert die Navigation und beschleunigt das Auffinden einzelner Personen.

·         Personen, die bei einem Jahreswechsel einen SV-Übertrag (resultierend aus Beendigungsansprüchen) in das neue Jahr mitnehmen, werden jetzt unabhängig von der Einstellung ( Alle/Offene/Beendete DV) auf den Jahreslohnzettel SV übernommen. Bisher wurden sie nur bei Alle übernommen, da sich Offene/Beendete eigentlich auf das aktuelle Jahr bezieht. Das führte zu Unklarheiten die jetzt ausgeräumt sind.

·         Das automatisch eingetragene BV-VON Datum auf der ELDA-Anmeldung war irrtümlich einen Tag zu hoch. Die Abrechnung erfolgte aber immer korrekt.

 

14.02 Update 4 verfügbar

 

·         Die Vorberechnung der Tage für die U-Bahnsteuer wurde optimiert.

·         Auf dem Jahreslohnkonto wird wieder das Austrittsdatum angedruckt.

·         Die Urlaubsersatzleistung aliquot wurde bei 0 (gerundet) offenen Urlaubstagen irrtümlich SV-frei gerechnet.

·         Die Kommunalsteuernummer wird jetzt auf dem entsprechenden Zahlschein angeführt.

 

23.01 Update 3: Die Gruppen N14k, N24k, L14k, M24k wurden bei der automatischen Pauschalierung irrtümlich als N74 ( statt N72 ) abgerechnet.

 

20.01 Update 2: Einspielen der neuen Beitragsgruppen

Für kürzer als einen Monat vereinbarte geringfügige Beschäftigungen sind ab 1.1.2017 die folgenden neuen Beitragsgruppen zu verwenden:

 

Bei mehreren Beschäftigungen eines Dienstnehmers dieser Art wird empfohlen, in PLV immer neue Personalnummern zu vergeben. Alle diese Beschäftigungen müssen nämlich einzeln (Jahreslohnzettel SV) gemeldet werden. PLV erledigt das zwar automatisch bei den neuen Beitragsgruppen, doch dient es der besseren Übersicht, das Jahreslohnkonto beispielsweise würde sonst zusammenfasst dargestellt.

 

Hinweis: Bei allen anderen SV-Gruppen fasst PLV Dienstverhältnisse mit gleicher Personalnummer nach den gesetzlichen Richtlinien zusammen. Will man getrennte Meldungen (Jahreslohnzettel Finanz / SV), dann muss man nur unterschiedliche Personalnummern vergeben.

 

Beachten Sie bitte auch, dass ab 1.1.2017 andere Bewertungsmaßstäbe für geringfügige Beschäftigungen gelten. Es gibt keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr.

 

Um die Anmeldung fallweise Beschäftigter zu vereinfachen wurden bei den Versichertenmeldungen an ELDA (Bearbeitung Mitarbeiterstammdaten/Ein-Austrittsdaten oben rechts) zwei neue Auswahl-Möglichkeiten angefügt.

·         Anmeldung FWB

·         Storno Anmeldung FWB

 

Bei Anmeldung FWB ist das TAGE-Feld (ganz unten) bearbeitbar. Hier sind die Beschäftigungstage des Dienstnehmers in 2-stelliger Form einzugeben. Wenn beispielsweise am 1. 2. 3. 17. und 18. gearbeitet wird, dann muss dort 0102031718 eingetragen werden. Bei einem Storno Anmeldung FWB werden alle zuvor gemeldeten Tage storniert. Das Feld kann auch über eine Änderungsmeldung neu gemeldet werden.

 

 

05.01 Update 1 : Beim Import einzelner Firmen ( PLV-Systemwartung/Sicherheit/gesicherte Datenbestände/Kurzübersicht ) wurden die Mitarbeiternotizen nicht mit übernommen. Das einspielen der gesamten Sicherung war davon nicht betroffen.

 

 

 

 

PLV 2017

 

 

Liebe Kunden,

 

Um zu gewährleisten, dass Sie künftig ab 1.1 des Jahres mit PLV arbeiten können, haben wir die Auslieferung umgestellt. Sie können sich PLV ab ca. Mitte Dezember von der Homepage des Weiss-Verlages herunterladen bzw. installieren, das Programm ist voll funktionstüchtig. Vom Verlag bekommen Sie mit der Rechnung einen 18-stelligen Lizenzschlüssel zugeschickt, den geben Sie in der PLV-Hauptmaske unter dem Menüpunkt Lizenz - PLV aktivieren ein und das war es auch schon. Wichtig ist nur, dass Sie die Aktivierung und Bezahlung von PLV vor Ende Februar erledigen, ansonsten wird das Programm in den DEMO-Modus zurückgesetzt.

 

Häufig gestellte Fragen 2016

 

Wie rechne ich DN ab, die im Mutterschutz bzw. beim Bundesheer sind?

Diese Mitarbeiter/innen rechnen Sie mit der Lohnart 6000 'Bemessungsgrundlage BV' ab.

 

Wie erhalte ich die Steuerprüfungsdatei bei einer Lohnsteuerprüfung?

Firmenstammdaten -> Drucke -> Firmenjahreslohnkonto Detail -> Prüfungsdatei erstellen

 

Was bedeutet das Feld Übertrag/Rundungsdifferenz in der Maske Firmenabgaben?

Es kann bei den monatlichen SV-Abgaben zu Cent-Differenzen zwischen der Auflistung in PLV und der Beitragsnachweisung kommen. Das liegt daran, dass PLV die Mitarbeiter einzeln berechnet (man muss ja jedem Mitarbeiter seine SV zuordnen können) und dann für die Firmenauswertung die Summen addiert. Bei der Beitragsnachweisung werden aber zuerst alle zusammengehörigen Bemessungsgrundlagen summiert, und dann davon die SV berechnet. Da kann es natürlich zu Rundungsdifferenzen kommen.

Handelt es sich aber um eine größere Differenz, dann liegt ein SV-Übertrag durch Beendigungsansprüche (Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsentschädigung) eines oder mehrerer ausgeschiedener Dienstnehmer vor. Diese Ansprüche werden ja in die Zukunft gerechnet, und müssen in dem Monat gemeldet werden, in den sie fallen. Diese Überträge werden ab 2017 im Jahreslohnkonto (Firma und Personal) als 'SV BMG Übertrag >' im Entstehungsmonat ausgewiesen.

 

Was hat es mit dem Feld 'Ende Entgeltanspruch' (Mitarbeiterstammdaten Ein-/Austrittsdaten) auf sich?

Dieses Feld benötigen Sie ausschließlich für die elektronische Abmeldung (ELDA). Sie können das Feld berechnen lassen, und dann gegebenenfalls (Spezialfälle) korrigieren. Wenn hier nichts eingetragen ist, dann wird der errechnete Wert (Ende DV + Tage Beendigungsansprüche) in das Formular übernommen.

 

Der Mitarbeiter hat keine Versicherungsnummer

In diesem Fall tragen Sie 10 Nullen als Versicherungsnummer ein.

 

 

Änderungen 2017

 

Drucke Firmenstammdaten

Monatliche Firmenabgaben - Bei FINANZ-ONLINE haben Sie nun die Auswahl:

·         Buchung Selbstbemessungsabgaben (wie bisher)

·         Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben (neu)

Firmenjahreslohnkonto

·         Die Überträge aus Beendigungsansprüchen werden als 'SV BMG Übertrag >' im Entstehungsmonat ausgewiesen.

 

Drucke Mitarbeiterstammdaten

         Jahreslohnkonto

·         Die Überträge aus Beendigungsansprüchen werden als 'SV BMG Übertrag >' im Entstehungsmonat ausgewiesen.

 

Die DGA-Grenzen können nun in einem bestimmten Abrechnungsmonat einer Firma ignoriert werden (neues Feld Firmenstammdaten)

Das ist bei einer Firmenumgründung innerhalb eines Monates dann notwendig sein, wenn man in Summe über die DGA-Grenzen kommt, die Vorgänger- oder Nachfolgerfirma einzeln betrachtet, aber nicht.

 

Allgemein

         Bei allen Warnhinweisen 'Es sind nicht alle ... Felder ausgefüllt ...' wird nun das erste Feld, das die Warnung betrifft, ausgewiesen. 

 

Hauptmaske

         In der Hauptmaske gibt es einen neuen Menüpunkt Lizenz mit folgenden Möglichkeiten

·         PLV aktivieren (Lizenzschlüssel eingeben)

·         PLV bestellen (E-Mail)

·         Lizenzbedingungen lesen

 

Abrechnungsmonate löschen

         Ab 2017 kann auch der erste Abrechnungsmonat eines Dienstnehmers gelöscht werden.

 

Bestellung PLV

Das PLV-Bestellformular wurde von Druck auf E-Mail umgestellt.

 

Geänderte Bedingungen für die Schwerarbeitsmeldung (der rote Bereich unterscheidet sich vom Vorjahr)

Es sind alle Tätigkeiten, die unter den besonders belastenden Bedingungen nach § 1 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 der Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erbracht werden, dem Krankenversicherungsträger zu melden. Eine Schwerarbeitsmeldung im Zusammenhang mit

den Ziffern 2, 4 und 5 ist nur dann zu erstatten, sofern an mindestens 15 Arbeitstagen/Monat Schwerarbeit verrichtet wird.

 

Eine Schwerarbeitsmeldung betreffend die Z 1 (Schicht- oder Wechseldienst) ist nur dann zu erstatten, wenn der/die Versicherte an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat Schicht- oder Wechseldienst in Nachtarbeit (6 Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) leistet. Bei unterschiedlicher Anzahl von Nachtschichten/Monat gelten analog die Regelungen des Artikel XI Abs. 6 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG).Eine Schwerarbeitsmeldung betreffend die Z 1 (Schicht- oder Wechseldienst) ist nur dann zu erstatten, wenn der/die Versicherte in mindestens sechs Nächten/Monat arbeitet, wobei zumindest ein Tagdienst in diesem Kalendermonat zusätzlich geleistet werden muss. Dabei

kommt es auf die zeitliche Lagerung des Tagdienstes nicht an; dieser kann vor, nach oder zwischen den Nachtdiensten verrichtet werden.

 

Keine Meldepflicht besteht jedoch bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Z 3 der Schwerarbeitsverordnung, da die Feststellung des Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 % als kausale Folge dieser Tätigkeit erst im Nachhinein möglich ist. Keine Meldeverpflichtung besteht weiters für Personen, die Schwerarbeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 6 der Schwerarbeitsverordnung erbringen. Sofern die erforderlichen Informationen der/dem Dienstgeberin/Dienstgeber vorliegen, ist aber eine diesbezügliche Meldung möglich.

 

Bei geringfügiger Beschäftigung ist keine Meldung zu erstatten.

 

 

 

 

 

PLV 2016

 

 

PLV-Update 4 verfügbar

 

Diese Erweiterung ermöglicht es, aus PLV die Selbstbemessungsabgabenmeldung für FINANZ-ONLINE zu erstellen. Betätigen Sie die FINANZ-ONLINE Schaltfläche

(Firmenstammdaten/Ausdrucken/monatliche Firmenabgaben) um die entsprechende XML-Datei zu erstellen (und gegebenenfalls gleich zu übertragen). Der Vorgang ist derselbe wie bei der Kommunalsteuererklärung.

           

 

 

PLV-Update 3

 

Leider hat sich bei der Umstellung der ELDA-Schnittstelle ein kleiner Fehler eingeschlichen. Beim Jahreslohnzettel Finanz wurde im Feld SOZS (soziale Stellung des Dienstnehmers) bei Angestellten fälschlicherweise eine 2 (bedeutet Arbeiter) eingetragen.

 

Es geht nur um die soziale Stellung, alle anderen Daten sind in Ordnung, die L16 wurden auch von der Finanz übernommen. Es besteht kein Handlungsbedarf.

 

Wir haben jedenfalls ein Update bereitgestellt, das auch bei Angestellten jetzt den korrekten Eintrag macht. Spielen Sie bitte das letzte Update ein, und wenn Sie möchten, dann stornieren Sie die gesendeten Lohnzettel, und schicken diese erneut.

 

Es betrifft nur die ELDA-Übermittlung, gedruckte L16 haben die korrekte Zuordnung. Entschuldigen Sie bitte den Fehler!

           

 

Wichtige Hinweise zu Elda

 

Wenn es nach der ELDA-Umstellung auf Kundenpasswort zu Verbindungsproblemen in der Art Fehler bei der Anmeldung - Keine Session ID

kommt, dann liegt das nicht in unserer Verantwortung, es ist ein ELDA-Problem. Hier finden Sie die Lösung, es ist nur eine Kleinigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die ELDA-Hotline.

 

Auch wenn es bei der Übermittlung der Jahreslohnzettel-Finanz zu einer ELDA-Fehlermeldung bezüglich des Landarbeiterfreibetrages kommt, dann kann man das ignorieren. ELDA arbeitet an der Behebung des Fehlers, die Meldung wird ohnehin übernommen.

 

PLV-Update 2

 

Auf vielfachen Wunsch steht ab PLV 2016 auf dem monatlichen Lohnzettel der Ersteintritt des Dienstnehmers, bisher war es der Beginn des aktuellen DV. Wenn Sie das so beibehalten wollen wie bisher, dann setzen sie bitte bei 'Beginn DV am Lohnzettel' (PLV-Systemwartung/Einstellungen) ein Häkchen

 

 

 

 

Information zu Änderungen in der Lohnverrechnung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016

 

·                     Der Freibetrag für Land und Forstarbeiter entfällt mit 01.01.2016

 

·                     Die Begünstigung für Diensterfindungsprämien und Verbesserungsvorschläge entfällt sowohl in der Sozialversicherung (frei) wie in der Lohnsteuer (zusätzliches erhöhtes Jahressechstel). Die Lohnarten 2900 und 2901 dürfen daher im Kalenderjahr 2016 für derartige Zahlungen nicht verwendet werden, sondern es sind dafür die Lohnarten 0150 oder 0800 zu verwenden.

 

·                     Werden einem Betriebsrat für seine Tätigkeit Reisekosten ersetzt, sind diese zukünftig im Rahmen der Sätze des § 26 Einkommensteuergesetzes steuerfrei. (Taggeld bei Dienstreisen im Inland bis € 26,40 pro Tag und Kilometergeld bis € 0,42 pro km).

 

·                     Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen (Ehe) Partners oder dessen Kinder sind ab 2016 steuerfrei.

 

·                     Die Befreiung in der Sozialversicherung von Jubiläumsgeldern entfällt mit 01.01.2016. Jubiläumsgelder sind mit der Lohnart 0900 abzurechnen!

 

·                     Das Mankogeld ist ab 01.01.2016 sozialversicherungspflichtig. Dieses kann weiterhin mit der Lohnart 0500 abgerechnet werden.

 

·                     In der Bauwirtschaft ist es ab 1.1.2016 untersagt, Arbeitslöhne bar auszuzahlen. Lohnzahlungen dürfen nur mehr über ein Bankkonto erfolgen

 

·                     Mitarbeiterrabatte sind bis maximal 20 Prozent sind steuerfrei. Übersteigt der Rabatt die Grenze von 20 Prozent, so bleibt der Rabatt steuerfrei, wenn er im Jahr den Betrag von € 1.000 nicht übersteigt.

 

·                     Werkzeuggelder sind im Kalenderjahr 2016 nicht mehr von der Sozialversicherung befreit.

 

·                     Der KFZ-Sachbezug ist mit 2% der Anschaffungskosten (maximal € 960 monatlich) anzusetzen, wenn der CO2-Emmissionswert 130g pro Kilometer übersteigt. Ist dies nicht der Fall sind weiterhin 1,5% der Anschaffungskosten (maximal € 720 monatlich) anzusetzen.

 

·                     Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Privatfahrten nachweislich nicht mehr als 500 km ist der halbe Sachbezugswert 1% bzw. 0,75% (maximal € 480 bzw. € 360 anzusetzen).
Bei einem Emissionswert von 0 (Elektrofahrzeuge) ist kein Sachbezug anzusetzen.

 

 

Änderungen Sozialversicherung

 

Im Jahr 2016 erfolgt die erste Etappe einer Totalreform des Sozialversicherungswesens mit der Angleichung der KV-Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte. Das wird von PLV automatisch erledigt. Aufpassen muss man bei Lehrlingen, da sind für Neueintritte ab dem 1.1.2016 folgende neue SV-Gruppen zu verwenden ( bei bestehenden Dienstverhältnissen bleibt alles beim Alten ).

 

·                     A3z Arbeiterlehrlinge (ab 1. Jänner 2016)

 

·                     A3x Arbeiterlehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft (ab 1. Jänner 2016)

 

·                     D3z Angestelltenlehrlinge (ab 1. Jänner 2016)

 

·                     D3x Angestelltenlehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft (ab 1. Jänner 2016)

 

·                     D3j Jägerlehrlinge (ab 1. Jänner 2016)

 

Hinweis: Bei A3x, D3x und D2j ist in der Steiermark und Kärnten die Landarbeiterkammerumlage zu entrichten (Bitte dazu die Häkchen in den PLV-Mitarbeiterstammdaten/Personal Allgemein bei K-Umlage und Land- und Forstarbeiter setzen).

 

Um die Änderungen besser darstellen zu können, wurde die PLV-Maske SV-Gruppen überarbeitet. Man kann sich jetzt auch nur die SV-Gruppen zu einer bestimmen soz. Stellung anzeigen lassen, man kann auch die Anzeige auf die neuen SV-Gruppen beschränken.

 

 

Lohn-/Einkommensteuertarif ab 2016

 

von €

bis €

%

0

11.000

0

11.000

18.000

25

18.000

31.000

35

31.000

60.000

42

60.000

90.000

48

90.000

1.000.000

50

1.000.000

...

55

 

Um einen Vergleich der Steuerbelastung mit 2015 zu erhalten, können Sie den Rechner des BMF verwenden.

 

Urlaubskalender

 

Der Urlaubskalender wurde auf vielfachen Wunsch dahingehend erweitert, dass damit auch Urlaubsauswertungen in Bezug auf das Arbeitsjahr gemacht werden können. Durch die Einstellung rechts oben bestimmen Sie, ob so wie bisher (Kalenderjahr) oder eben nach dem Arbeitsjahr ausgewertet wird. Die Basis für Auswertung nach Arbeitsjahr ist das Eintrittsdatum eines Mitarbeiters (Beginn des ersten Dienstverhältnisses). Das ist ein neues Feld, es wird bei der Installation von PLV 1016 automatisch generiert. Sie finden das Feld in den PLV-Mitarbeiterstammdaten auf Seite 2, am Urlaubskalender wird es nur angezeigt (rechts unter der Urlaubstabelle).

 

uk.jpg

 

Die Urlaubsparameter (Übertrag, Anspruch, Dauer) können jetzt auch direkt im UK (links unter der Urlaubstabelle) geändert werden. Sie werden bei allen Auswertungen berücksichtigt, damit können auch frühere Jahre korrigiert bzw. angepasst, und  mit PLV 2016 ausgedruckt werden.

 

Wichtig: Bei allen Auswertungen nach Arbeitsjahr wird immer jenes Arbeitsjahr genommen, in dem der aktuelle Monat des Urlaubskalenders liegt.

Beispiel: Herr Müller ist am 1.7.2010 in die Firma eingetreten. Sie befinden sich im UK im Monat  201601 und drucken sich das Urlaubskonto aus, dann würde die Auswertung den Zeitraum vom 1.7.2015 -  30.6.2016 betreffen, befinden Sie sich aber im Monat 201610, dann würde die Auswertung den Zeitraum vom 1.7.2016 -  30.6.2017 betreffen.

Das gilt auch für die Jahresauswertung, dort wird für bessere Übersicht neben dem Namen des Dienstnehmers der erste Monat des betreffenden Arbeitsjahres angedruckt.

Der aktuelle Urlaubszeitraum wird rechts unter der Urlaubstabelle angezeigt.

 

Achtung: Den Übertrag/Resturlaub für den aktuellen Betrachtungszeitraum müssen Sie manuell aktualisieren. Das geschieht am besten, nachdem der Dienstnehmer das Urlaubskonto unterzeichnet hat.

 

Monatlicher Lohnzettel

 

Auf dem monatlichen Lohnzettel wird ab 2016 bei allen Dienstnehmern das Ersteintrittsdatum in die Firma angezeigt, bisher war das nur bei Lehrlingen der Fall, beim Rest wurde der Beginn des aktuellen Dienstverhältnisses angezeigt. Das hat bei Dienstnehmern zu Irritationen geführt, daher wurde das jetzt geändert.

 

 

Mitarbeiter-Jahreslohnkonto

 

Auf dem Mitarbeiterjahreslohnkonto (Ausdruck Mitarbeiterstammdaten) werden ab 2016 alle Dienstverhältnisse dieses Mitarbeiters zusammengefasst. Die Gruppierung erfolgt nach der Personalnummer.

 

Automatische Überprüfung auf Updates nach dem Programmstart

 

Diese kann nun auch still (ohne Statusanzeige) durchgeführt werden. Der Vorteil ist, dass die Überprüfung einfach schneller geht. Setzen Sie dazu das entsprechende Häkchen in der PLV-Systemwartung.

 

 

Arbeitgeberstammblatt

 

Dieser neue Ausdruck (Firmenstammdaten) zeigt alle relevanten Informationen zu einer in PLV angelegten Firma an.

 

·         Stammdaten

·         Standorte

·         Arbeitsstätten

·         Krankenkassendaten

·         Bankdaten

 

Netto-Brutto-Rechner

 

Der Netto-Brutto-Rechner (Spezialfunktionen) wurde erweitert. Man kann jetzt auch eine Brutto-Netto Berechnung durchführen, auch Berechnungsdetails werden angezeigt.

 

·         Lohn-/Einkomensteuer

·         SV

·         SV %-Satz

 

Bei den Details wird auch die Differenz zu einer davor durchgeführten Berechnung angezeigt. Damit kann man z.B. schön die Entlastung durch die Steuerreform ermitteln.

 

Versichertenmeldungen

 

In den Firmenstammdaten werden bei den elektronischen Meldungen jetzt immer alle aktivierten Versichertenmeldungen angezeigt, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt.

 

 

PLV 2015

 

 

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Mit Update 1 behoben:

 

·         Falls nach der Installation das Icon auf dem Bildschirm immer noch 2014 anzeigt ist das kein Fehler. Das bedeutet nur, dass Ihr Betriebssystem ein wenig braucht, bis es die Änderung erkennt.

 

·         In der Nettolohnliste (Ausdruck Firmenstammdaten) ist uns ein Fehler passiert (Brutto, Netto und Auszahlungsbetrag immer 0).

 

·         Der IESG-Beitrag wurde versehentlich nicht von 0.55% auf 0.45% gesenkt

 

·         Die alphabetische Sortierung in den Mitarbeiterstammdaten fehlt.

 

 

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Erweiterung Urlaubskalender

 

Der Urlaubskalender wurde von der Eingabegenauigkeit her umgestellt von Tagen auf Tage, Stunden und Minuten (tt hh.mm). Wenn man keinen vollen Tag eintragen will, dann gibt man dazu zuerst im Urlaubskalender unten die Dauer in Stunden und Minuten an, dann markiert man den entsprechenden Tag wie gewohnt.

 

 

Kurz gesagt, man geht so vor wie bisher, will man aber einen anderen Wert als 8 Stunden zuordnen, dann vor dem Anklicken unten die Stunden ändern. Durch einen Klick auf den Tag ( im Zeigemodus ) sieht man oben rechts, wie viele Stunden zugeordnet sind. Die genaue Stundenzuordnung ( hier aus Platzgründen ausgeblendet ) ist auch in der Excel-Liste einsehbar.

 

Die Mitarbeiterstammdaten (Seite 2) wurden in Bezug auf den Urlaubskalender erweitert um

 

·         Übertrag aus Vorjahr / Resturlaub ( in Stunden und Minuten )

·         Urlaubsanspruch ( in Tagen )

·         Dauer eines Tages (in Stunden und Minuten )

 

Hinweis: Diese Daten können nur in den Mitarbeiterstammdaten (Seite 2) geändert werden.

 

Folgende Ausdrucke sind jetzt möglich:

 

·         Jahresauswertung: Anspruch + Resturlaub, verbrauchter Urlaub, offener Urlaub, alle Fehlzeiten.

·         Jahresauswertung bis Monat: Wie Jahresauswertung, nur bis zu einem bestimmten Monat ausgewertet.

·         Monatsübersicht: Übersicht über die Urlaubsverteilung.

·         Urlaubskonto: Jahresabschluss für einen Mitarbeiter mit Bestätigungsmöglichkeit.

 

Neue Lohnarten

 

·         1401 Abfertigung freiwillig / DB,DZ und KommSt. pfl.        

·         6013 Rückzahlung Lohn/Gehalt  

·         0111 Lohn/Gehalt   SV-frei        ( für SV-befreite landwirtschaftliche Betriebe )

·         0811 Sonderzahlung SV-frei      ( für SV-befreite landwirtschaftliche Betriebe )

 

 

Mitarbeiterstammdaten / Ein- Austrittsdaten

 

Bei der Berechnung von Beendigungsansprüchen können jetzt auch Dienstverhältnisse mit weniger als 5 Arbeits-/Werktagen pro Woche korrekt abgerechnet werden. Dazu muss auf der 3. Seite bei den Beendigungsansprüchen die richtige Anzahl von Tagen eingegeben werden. Über den 'Zeigen' Button wird aus den eingegeben Urlaubstagen die Anzahl von Tagen die dazukommen, berechnet und angezeigt.

 

Es gibt auch ein neues Feld : Ende Entgeltanspruch

Dieses hat nur Relevanz für die Abmeldung des Dienstnehmers. Man kann sich dieses Feld berechnen (Button) lassen, man kann aber auch selbst einen Wert eintragen. Ist das Feld leer, dann wird bei der Erstellung einer Abmeldung der Wert automatisch errechnet, ansonsten wird er übernommen.

           

 

Firmenstammdaten

 

Die Einstellung, ob geringfügig beschäftigte Mitarbeiter jährlich oder monatlich der Krankenkasse gemeldet werden, wurde von der Systemwartung in die Firmenstammdaten übertragen. Bestehenden Einstellungen werden natürlich bei der Installation von PLV 2015 übernommen. Damit ist es möglich, verschiedene Betriebe auf unterschiedliche Art zu melden. Bisher war das ja eine globale Einstellung.

 

 

Sonstige Änderungen

 

Beim Firmenjahreslohnkonto Detail ( Drucke/Firmenstammdaten ) wurde der Excel-Button umbenannt in Prüfungsdatei erstellen. Die Datei für den Steuerprüfer wird jetzt aus Vereinfachungsgründen nicht mehr im Excel-Format, sondern im CSV-Format erstellt.

 

Ist in der Systemwartung 'Druckdateien automatisch erzeugen', dann wird bei der Erstellung einer Druckdatei, beispielsweise eine Excel-Datei automatisch von PLV ein Dateiname generiert und diese Datei dann erzeugt. Der Dateiname wird unten in einem dunkelgrauen Feld angezeigt. Oft wird dieses manuell geschlossen, bevor man sich den (oder die) Dateinamen gemerkt hat. Daher werden jetzt alle erstellten Druckdateien protokolliert und sind über das Menü '?' unter Druckdateien (mit Datum) einsehbar.

 

Die nicht mehr benötigten Bankdaten, wir Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer wurden aus allen Masken und Drucken entfernt.

 

Auch die alten Zahlscheine können nicht mehr gedruckt werden.

 

Der Button 'nützliche Links' wurde wegen der vielfältigen Möglichkeiten wieder von der Startseite entfernt, suchen Sie das von Ihnen individuell Gewünschte mit Ihrer gewohnten Suchmaschine

 

PLV 2014, Änderungen Update 3:

 

Senkung Dienstgeberbeitrag SV

UV lfd. und UV SZ wurde um 0.1% gesenkt auf 1.3% (gültig ab 1.7.2014)

 

Bei der ELDA-Abmeldung wird automatisch das Ende DV auch als Ende BV eingetragen

Sollte das nicht mit dem tatsächlichen Ende BV  übereinstimmen, dann muss es manuell korrigiert werden

 

Neue Lohnarten

0115 Gehalt Altersteilzeit ohne DB,DZ und KS für SV Dienstgeber

0116 Sonderzahlung Altersteilzeit ohne DB,DZ und KS für SV Dienstgeber

Diese sind zu verwenden, wenn die SV-Überläufer vom Dienstnehmer zum Dienstgeber DB,DZ und KS befreit sind.

 

Nur-Numerische Personalnummern

Über die Einstellungen (PLV-Systemwartung) kann man auswählen, dass PLV nur mehr Personalnummern vorschlägt die nur aus Ziffern bestehen.

           

Begünstigte Besteuerung ab 1.3.2014

Bei den KE-Lohnarten gibt es eine Obergrenze (1/5 der neunfachen HBG) für den begünstigten Anteil.

Auch bei den Jahreszwölfteln gibt es von der HBG abhängige Obergrenzen

§  2/12     6xHBG

§  3/12     9xHBG

§  4/12     12xHBG

§  6/12     18xHBG

§  9/12     27xHBG

§  12/12   36xHBG

 

Landarbeiterkammerpflicht

wurde bei der Elda An-Abmeldung fälschlicherweise in Abhängigkeit der AK-Pflicht vorgeschlagen.

 

Update 2:

 

·         Probleme bei der Übertragung der elektronischen Meldung 'Adresse der Arbeitsstätte' behoben.

·         Vertauschte Felder PLZ und Gemeinde bei der elektronischen Meldung 'Schwerarbeitsmeldung' behoben.

·         Textfehler Jahreslohnzettel Finanz (Druckversion) behoben.

·         Jetzt IBAN statt BLZ und Kontonummer auf der Nettolohnliste.

 

 

 

 

Vorschau auf PLV 2014

 

Urlaubskalender

Auf vielfachen Wunsch wurde ein Urlaubskalender in PLV implementiert, er ist ein reines Zusatz-Tool und daher nicht direkt mit der Lohnverrechnung verknüpft. Er wurde nach den Vorstellungen eines unserer Kunden erstellt, wir sind aber für Erweiterungen in alle Richtungen offen. Bitte einfach Ihre Vorstellungen dem technischen Support übermitteln.

 

Aliquotierung der Standardlohnarten beim Anfügen eines nicht vollen Monates

Um die automatische Aliquotierung zu aktivieren muss man nur das entsprechende Häkchen in der PLV-Systemwartung in den Einstellungen machen. Dabei gibt es 2 Arten:

·         Standardaliquotierung: Eintritt 28 Februar (kein Schaltjahr) ergibt 3/30 des Lohnes

·         Tatsächliche Tage: Eintritt 28 Februar (kein Schaltjahr) ergibt 1/30 des Lohnes

 

Linksammlung

            Ein Sammlung nützlicher Links auf der Startseite rechts unten. 

 

Voranzeige aller aktivierten Versichertenmeldungen

Bei den elektronischen Meldungen kann man ab 2014 überprüfen, welche Versichertenmeldungen genau man im Mitarbeiterstamm zur Übertragung aktiviert hat. Wenn man die Option Versichertenmeldungen in den Firmenstammdaten/elektronische Meldungen aktiviert, dann erscheint der entsprechende Button .

 

Neue Formulare

Die Papierformen der Jahreslohnzettel Finanz und SV wurden an die vorgegebenen Vorlagen angepasst. Am SV-Teil stehen nur mehr 2 Blöcke, einer für geringfügige, und einer für normale Beschäftigung, zur Verfügung. Wenn sich also beim einem Dienstnehmer die Dienstgeberkontonummer (ein seltener Spezialfall) ändert, dann muss nicht nur das DV beendet und neu aufgenommen werden, sondern man muss auch die Personalnummer ändern, ansonsten würde PLV nur einen Lohnzettel generieren.

 

Warnung, GFB-Gehalt zu hoch!

Analog zur Warnung, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, gibt es nun auch eine Warnung (Monatsabrechnung Detail, rechts oben), wenn die Bruttosumme eines Einzelnen Mitarbeiters die maximal Zulässige für geringfügig beschäftige Mitarbeiter übersteigt.

 

 

 

 

 

28.11 Update 7 für PLV 2013

 

Beim Zahlscheindruck der Firmenabgaben wurde die Firmen-IBAN nicht auf den Zahlschein gedruckt, das ist hiermit behoben.

 

Der Ausdruck des Bestellformulars für PLV 2104 (Menü der Hauptmaske) hat auch nicht funktioniert, ist auch behoben. Die einfachere Bestell-Möglichkeit ist direkt von der Homepage des Weiss-Verlages. 

 

 

28.8: Update 6

 

Bei Update 5 hat leider eine Datei gefehlt, daher wurde der Pendler-Euro nicht auf den Jahreslohnzettel übernommen, der Fehler ist hiermit behoben. Entschuldigen Sie bitte den Fehler.

 

30.7: Update 5

 

Die Einführung des Pendler-Euro führt auch zu einer Umstellung des Jahrelohnzettels Finanz (Papier und ELDA). Ab 1. August ist von ELDA zwingend die Verwendung des neuen Formats vorgeschrieben.

 

Dieses Update enthält einen neuen monatlichen Lohnzettel. Bei diesem paßt die Adresse auf dem Lohnzettel zum Fenster bei einem Standard-Kuvert.

 

Die Anmerkungen auf den Firmenzahlscheinen sind informativer gestaltet.

 

Neue Lohnart 0170: Sonderzahlung laufend

 

 

Wichtiger Hinweis: Beim Update 4 zum Pendler-Euro ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen. In der Abrechnungs-Detailmaske wird bei der möglichen Lohnsteueraufrollung (welche nichts mit der Pendler-Euro Aufrollung zu tun hat) der Pendler-Euro noch nicht berücksichtigt, diese also bitte NICHT durchführen oder wieder rückgängig machen (neu abrechnen). Wir beheben den Fehler mit Update 5! Wenn es dringend ist, dann bitte Update 4 noch einmal installieren (PLV-Systemwartung neben individuelles Update 'X2013' eingeben und laden).

 

15.5: Update 4

 

Das Update beinhaltet alle Änderungen zum Pendler-Euro. Information zur Aufrollung erhalten Sie direkt auf der PLV-Hauptseite.

 

Änderung Jahreslohnkonto:

 

Mit dem BGBl II 2013/84, ausgegeben am 26. 3. 2013 wurde die Lohnkontenverordnung geändert. Ab sofort sind fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:

·         der Pendlereuro und das Pendlerpauschale

·         die Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird

·         Die Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird (dazu zählt auch das Jobticket).

Für die Punkte 2 und 3 gibt es in der PLV-Monatsabrechnung eine Auswahlbox.

 

 

Der Lohnzettel-Zahlscheindruck kann nun wahlweise mit den herkömmlichen, oder den neuen BIC/IBAN Zahlscheinen durchgeführt werden. Dazu einfach das entsprechende Kästchen in der Druckmaske aktivieren.

 

Es wurde ein Zahlscheindruck für alle Firmenabgaben eines Monates implementiert. Dieser jedoch nur mehr für die neuen BIC/IBAN Zahlscheine, die alten werden ja vermutlich demnächst nicht mehr zu verwenden sein. Zahlscheine werden gedruckt für

 

·         Abgaben Finanzamt

·         Abgaben für alle Krankenkassen

·         Kommunalsteuer alle Standorte

·         Dienstgeberabgabe (Wien)

 

Die BIC/IBAN Daten können in den Firmenstammdaten im Extras Menü, und direkt bei den Standorten und den Gebietskrankenkassen eingegeben werden.

 

Es ist ab nun möglich, den Firmennamen auf die Beitragsnachweisung zu drucken. Das macht die Ablage bei mehreren Firmen übersichtlicher, auf dem Formular ist ja nur die DG-Kontonummer angeführt. Sie können das in der PLV-Systemwartung in den Einstellungen aktivieren.

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte am Jahresbeginn auch immer die ELDA-Software auf den letzten Stand bringen (ELDA-Software-Extras/auf Updates überprüfen), ansonsten kann es bei der Übertragung zu Fehlermeldungen kommen. Wichtig ist es auch, unter Extras/Konfiguration/Datenübermittlung den Punkt "Dateninhaltsprüfung (DG-Meldungen) aktivieren" NICHT zu aktivieren. Diese Überprüfung funktioniert nicht immer richtig, und sie ist auch nicht notwendig, da ELDA sowieso ein Protokoll retourniert.

 

Falls Sie noch mir der dem alten ELDA für Windows (vor 2007) arbeiten, dann bitte unbedingt die neue Software von www.elda.at herunterladen und installieren. Ob Sie noch die alte Software installiert haben, erkennen Sie am Namen des Programmes:

            ELDA für Windows       ALT

            ELDA-Software            NEU

 

 

15.2: Update 3 (nur notwendig für Arbeitskräfteüberlasser)

 

Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beitrag)

 

Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) : Schaffung eines Sozial- und Weiterbildungsfonds  (BGBl. I Nr. 98/2012).zum Seitenanfang

Die Verpflichtung zur Beitragsleistung durch die Überlasser tritt stufenweise in Kraft.

            Für überlassene Arbeiter, sind die Beiträge ab 1.1.2013 zu entrichten.

            Für überlassene Angestellte ab 1.1.2017.

der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Auch geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Beitragspflicht.
Die Abrechnung des Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrages erfolgt mittels Beitragsnachweisung für Arbeiter in der Verrechnungsgruppe N18 bzw. für Angestellte (ab 1.1.2017) in N28.

 

Wenn Sie also Arbeitskräfteüberlasser sind, dann bitte SO-Beitrag auf der 1. Seite der Personalstammdaten anklicken.

 

 

21.1:   Update 2

 

ELDA-Übertragung:

 

Das Einbinden des ELDA-Sendeprotokolls in das PLV-Übertragungsprotokoll wurde überarbeitet, da es bei sehr großen Datenmengen zu Speicherproblemen kommen konnte. Zusätzlich wird der ELDA-Software Empfangsordner automatisch bestimmt.

 

Für Kunden mit einem Betriebssystem <= Windows 2000 gibt es in der PLV-Systemwartung die Einstellung: "Kurze ELDA-Dateinamen", da bei diesen BS die Dateinamen maximal 30 Zeichen betragen dürfen.

 

 

16.1:   Update 1

 

Korrektur Beitragsnachweisung:

 

Auf der Beitragsnachweisung wurde bei einem Beitragssatz von 0% fälschlicherweise die volle Beitragsgrundlage gemeldet. Dieser Fehler ergab sich wegen der Auflösungsabgabe, bei dieser muß nämlich bei  Beitragssatz 0% der volle Betrag gemeldet werden.

 

 

 

 

PLV 2013

 

 

Vereinfachung der ELDA-Übertragung

 

Die 2 Arbeitsschritte SPEICHERN und SENDEN wurden zu SPEICHERN+SENDEN zusammengefasst. Das Programm wählt automatisch einen vernünftigen Namen, und schickt die Daten (nach einer Sicherheitsabfrage) sofort zu ELDA. Das einfache Textprotokoll wurde durch das Übertragungsjournal ersetzt.

 

ELDA-Übertragungsjournal

 

Das ELDA-Übertragungsjournal wurde auf mehrfachen Kundenwunsch entwickelt. Es speichert alle relevanten Daten zu jeder Übertragung (incl. ELDA-Meldeprotokoll). Die Daten können gesamt, aber auch beliebig gefiltert nach Firmen, Jahren oder Meldungsart eingesehen und gedruckt werden.

 

Zahlscheindrucke für Firmenabgaben

 

Spätestens Mitte des Jahres wird in PLV ein automatischer Zahlscheindruck für alle Firmenabgaben möglich sein:

 

§  Finanzamt

§  Gemeinde(n) ... alle Standorte

§  Krankenkasse(n)

§  Stadtkasse Wien

 

BIC und IBAN

 

Da voraussichtlich ab 2014 verpflichtend die neuen Euro-Zahlscheine zu verwenden sind, und wir noch 2013 ein Update diesbezüglich liefern werden, wurde eine Eingabe von BIC und IBAN für alle relevanten Stellen bereits ins PLV übernommen. Über den Menüpunkt Extras in den Firmenstammdaten können die Werte für die Firma, Finanzamt, Gemeinde und Stadtkasse Wien eingegeben werden, die Werte für zusätzliche Standorte und die Krankenkassen können auf den entsprechenden Seiten eingegeben werden.

 

Übersichtlichkeit

 

Um diese zu erhöhen wird in den Mitarbeiterstammdaten in der Liste die Personalnummer folgend eingefärbt:

 

·         Grau          - Dienstverhältnis ist beendet

·         Gelb          - Der aktuelle Monat ist noch nicht abgerechnet

·         Rot                        - Mitarbeiterdaten auf Seite 2 unvollständig

 

Personalaufwand

 

Das Jahreslohnkonto wurde um den Punkt Personalaufwand erweitert:

 

Auszahlungsbetrag+aConto Zahlung-Rückverr. ALV+BV+Service Entgelt+Auflösungsabgabe-NEUFÖG(+Krankenscheingebühr)

 

Check ob Update vorhanden

 

Die automatische monatliche Überprüfung, ob ein Update verfügbar ist, wurde auf vielfachen Kundenwunsch wieder aktiviert. Wenn gewünscht, dann in der Systemwartung unter Einstellungen das entsprechende  Häkchen setzen. Zusätzlich bitte regelmäßig "diese" Seite prüfen, hier wird jede Änderung protokolliert, und über künftige Entwicklungen berichtet.

 

Lohnzettel-Datum manipulieren

 

Will man am Lohnzettel nicht das Eintrittsdatum des aktuellen DV haben, sondern ein anderes, dann kann man das auf folgende Weise manipulieren. In den Personalstammdaten auf Seite 2 das gewünschte Datum in das Notizfeld zwischen 2 <T> eintragen ( z.B.: <T>17.07.2007<T>).

Hinweis: Will man rechts oben auf dem Lohnzettel Zusatzinformationen anzeigen, dann geschieht das mittels <D>Beliebige_Information<D>, das gibt es aber schon länger.

 

Auflösungsabgabe

 

Um zusätzliche finanzielle Mittel für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen bereitstellen zu können, hat der Gesetzgeber die Einführung einer „Auflösungsabgabe“ beschlossen. Diese Abgabe haben Dienstgeber grundsätzlich dann zu entrichten, wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges (freies) Dienstverhältnis beendet wird. Betroffen sind Beschäftigungsverhältnisse(„echte“ als auch freie Dienstverhältnisse), die nach dem 31.12.2012 enden.

Die Auflösungsabgabe beträgt im Jahr 2013 Euro 113.--, sie ist im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig und in der PLV-Monatsabrechnung als Lohnart 0053 anzufügen. Auf der Abmeldung ist letztlich anzugeben, ob eine Auflösungsabgabe anfällt oder nicht. Die neue Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.

           

Monatliche Firmenabgaben

 

Der Ausdruck der monatlichen Firmenabgaben wurde auf Kundenwunsch um die Detaildaten aller Krankenkassen erweitert.

Änderung begünstigte Sonderzahlungen

 

Begünstigte Sonderzahlungen werden ab 2013 nicht mehr mit 6%, sondern gestaffelt abgerechnet.

0-620 frei, 620-25000 6.00%, 25000-50000 27.00%, 50000-83333 35.75%, darüber wie laufende Bezüge.

LKU-pflichtige Sonderzahlungen

 

Wenn Sonderzahlungen für Land- und Forstarbeiter Landarbeiterkammumlagepflichtig sind (Kärnten), dann in den Mitarbeiterstammdaten (Seite 1) zusätzlich zum Häkchen „Land-/Forstarbeiter“ das Häkchen bei „SZ K-Umlage pfl.“ setzen.

 

 

 

 

 

PLV 2012

           

 

24.9:   Update 4

 

Dieses Servicepack beinhaltet die Berechnung von Vergleichszahlungen (bis € 7.500 – wenn das Arbeitsverhältnis Abfertigung neu unterliegt) aus abgelaufenen Kalenderjahren.

 

Dabei ist folgendermaßen vorzugehen:

 

1. Die SV für das für das abgelaufene Kalenderjahr ist neu zu berechnen.

2. Die Lohnsteuer für den Monat der Auszahlung ist zu berechnen.

 

Beispiel: Sie haben im Vorjahr das Dienstverhältnis zu einem Arbeitnehmer beendet. Im Zuge von Vergleichsverhandlungen oder einer Klage wird eine Vergleichszahlung von € 1.000 vereinbart.

 

·         1. Drucken sie sich die Beitragsnachweisung des Beendigungsmonates des Vorjahres aus (wegen der Differenzen zur ursprünglichen Berechnung).

 

·         2. Sie stornieren die Beitragsnachweisung für diesen Monat und den Jahreslohnzettel SV für diesen Mitarbeiter.

 

·         3. Sie fügen die Lohnart 6001 "SV-Übertrag lfd. (BMG) von anderem Zeitraum" an - bei Sonderzahlungen die Lohnart 6002 - und geben als Wert 1000 sein. Nun berechnen Sie den Monat neu. Damit wird die Beitragsnachweisung und der Jahreslohnzettel SV (Beitragsgrundlagennachweis) entsprechend korrigiert. Diese sind an Elda zu melden.

 

·         4. Sie fügen im aktuellen Monat im laufenden Jahr die Lohnart 1406 „Vergleich SV frei / DB, DZ, KommSt pfl.“ an geben den Wert 1.000 ein. Den Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung bzw., die sich ergebende Differenz bei der Abrechnung aus dem Vorjahr geben Sie nun bei der Lohnart 6005 "SV-Abzug SZ für beg. besteuerte LA" ein. Dann berechnen Sie den Monat.

 

·         5. Die Differenz der SV-Beiträge vom Vorjahr führen Sie mit der nächsten Abrechnung an die Krankenkasse ab.

 

 

Bei Verwendung von Beendigungsansprüchen die in künftige Monate reichen, und Teilentgelt (im letzten Beschäftigungsmonat), konnte es in Ausnahmefällen zu einem fehlerhaften MV-Zeitraum auf dem Jahreslohnzettel SV (ein Monat zuwenig) kommen.

 

Die Lohnart 0610 "Auslagenersatz" wurde auf dem Buchungsbeleg nicht bei den §26/§3-Ersätzen ausgewiesen.

 

Auf dem Mitarbeiter-Jahreslohnkonto konnte es im Juni 2012 zu einer fehlerhaften Anzeige der U-Bahnabgabe kommen.

 

Die Lohnart 6001 "SV-Übertrag lfd. (BMG) von anderem Zeitraum" konnte in Verbindung mit der Rückverrechnung AV zu einer fälschlichen Veränderung der Lohnsteuer BMG führen. Das Wesentliche (Lohnzettel und Jahreslohnzettel sollten ja unverändert bleiben) bei dieser Lohnart, die Beitragsnachweisung, war aber korrekt.

 

 

 

 

19.6: Hinweis zur Änderung der U-Bahnabgabe

 

Höhe der Abgabe:

 

Im Juni 2012 muss also (bei DV beginnend vor dem 1.6.2012) die 1 Woche mit 0.72 Euro abgerechnet werden, der Rest des Monats mit 2 Euro. Da diese Möglichkeit datentechnisch bei uns nicht vorhergesehen war, kann es aber leider zu einer fehlerhaften Anzeige der U-Bahnabgabe auf dem Mitarbeiter-Jahreslohnkonto (nur Juni 2012) kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, der Fehler wird natürlich mit dem nächsten Update behoben.

 

Auf allen relevanten Formularen, speziell den Firmenabgaben wird natürlich der korrekte Wert für die U-Bahnabgabe ausgewiesen.

 

Anmerkung: Die U-Bahnabgabe eines Monats betrifft folgende Kalenderwochen:

 

1.     Die Kalenderwoche (Mo. bis So. ), auf die der 1. des Monats fällt.

2.     Alle folgenden vollen Kalenderwochen.

 

Im Juni 2012 also KW 22-25.

 

 

10.5:   Update 3

 

Änderung der U-Bahnabgabe ab 1.6.2012 von € 0.72 auf € 2.00 (für vor dem 1.6 bestehende DV gilt die Änderung erst ab Woche 2 im Juni).

 

14.3:   Update 2

 

Beendigungsansprüche, die bez. SV als Sonderzahlungen gelten, werden voll dem Beendigungsmonat zugerechnet, und nicht mehr wie bisher, in die Zukunft gerechnet. Das erscheint uns zwar rechtlich nicht sauber, und wir vermuten da eine baldige Gesetzesänderung, momentan ist es aber so.

 

 Hinweis zur BUAK, da gibt es 2 Fälle zu unterschieden    

 

1)     Das Urlaubsgeld wird von der BUAK an den Arbeitnehmer ausbezahlt (Direktverrechnung)

Die BUAK zahlt einem Bauarbeiter das Urlaubsgeld direkt aus, und dieser Vorgang muß lohnverrechnungstechnisch in die PLV eingebunden werden.

 

 

2)     Die Firma zahlt Sonderzahlungen an den Arbeitnehmer aus

Seit 1.1.2012 gibt es in PLV die Möglichkeit, Sonderzahlungen der Bauarbeiter nach BUAG abzurechnen. In diesem Fall ist die Hälfte des Urlaubsgeldes (sonstiger Bezug) mit der Lohnart 0901 abzurechnen. Die andere Hälfte laufender Bezug ist mit der Lohnart 0100 abzurechnen. Die Weihnachtsremuneration, sowie weitere Sonderzahlungen sind mit der Lohnart 0900 abzurechnen. Dazu muß man das Bauarbeiter-Kästchen auf der 1. Seite der Personalstammdaten anklicken.

 

Die Vorgehensweise beider Arten ist in den FAQ's genau beschrieben.

 

Seit 2012 gelten bei Punkt 1  wieder die DB-pflichtigen Lohnarten (also wieder 0911 und 0921 statt 0912 und 0922 ). Da sich das relativ oft ändert ist es am besten, man vergewissert sich (anhand der Unterlagen von der BUAK), ob die Gelder DB-pflichtig oder frei abgerechnet wurden, und verwendet dann die entsprechenden Lohnarten.

 

 

 Wichtiger Hinweis zur pauschalen Abrechnung geringfügig beschäftigter Mitarbeiter

 

Ab 2012 ist es nicht mehr notwendig, bei Grenzüber/unterschreitungen das Dienstverhältnis zu beenden, und mit geänderter SV-Gruppe wieder aufzunehmen (auf oder von N72 bzw. N74). Im Extras-Menü der Monatsabrechnung kann man alle geringfügig beschäftigten Mitarbeiter entweder pauschal (N72 oder N74, das erkennt PLV selbständig) oder normal abrechnen. Man kann natürlich auch jeden Mitarbeiter einzeln abrechnen, dann muß man aber das Pauschal-Kästchen selbst setzen. Die Entscheidung, ob pauschal oder normal abrechnet werden soll, wird nicht,  wie irrtümlich im Handbuch angeführt, von PLV übernommen, sondern liegt nach wie vor bei den Verantwortlichen für die Lohnverrechnung.

 

 

Update 1 (seit Anfang Februar verfügbar)

 

Lohnart 6000 Bemessungsgrundlage BV wurde ignoriert.