Rückwirkende gesetzliche Änderungen

 

Um rückwirkende gesetzliche Änderungen in PLV durchzuführen gibt es 2 Möglichkeiten.

 

Möglichkeit 1: Aufrollung, bei der PLV die Auszahlungsdifferenz ermittelt (nur 1x durchführbar)

 

1.     Erfassen/Archivieren der betroffenen Abrechnungsdaten

·         Drucken aller relevanten Daten (Lohnzettel, Jahreslohnkonten, mBGM)

·         (Optional) Speichern der Jahreslohnkonten im Druckmenü (damit automatisch eine Differenzliste mit den Unterschieden erstellt werden kann)

2.     Stornieren der betroffenen bereits getätigten ELDA-Meldungen.

3.     Falls Änderungen in den Vormonaten notwendig sind, diese durchführen ohne die Vormonate abzurechnen.

4.     Einen neuen Monat anfügen, in den die Auszahlungs-Differenz eingetragen werden soll.

5.     In der Monatsabrechnung auf den ersten betroffenen Monat gehen, und aus dem Extras-Menü (ganz oben links) "Aufrollen" auswählen.

6.     Nach einer kurzen Information werden alle Monate neu abgerechnet, und die Auszahlungsdifferenz (die sich für den Dienstnehmer ergibt) wird im letzten Abrechnungsmonat (Lohnart 0050) eingefügt.

7.     Analysieren der Änderungen

·         Drucken aller relevanten Daten (Lohnzettel, Jahreslohnkonten, mBGM)

·         (Optional) Abgleichen der Jahreslohnkonten und Erstellung einer Differenzliste.

·         Korrektur der Zahlungen (Krankenkasse, Finanz, Gemeinde) bei den nächsten Überweisungen.

8.     Neuerstellung der betreffenden ELDA-Meldungen.

 

Aufrollen bedeutet eigentlich nur, dass PLV alles abrechnet, die Differenz zur falschen Abrechnung ermittelt, und gleich als Korrekturwert in die letzte Abrechnung einfügt. Das spart Ihnen Zeit und Arbeit, ist aber nur 1x durchführbar!

 

Möglichkeit 2: Normale Vorgangsweise

 

1.     Erfassen/Archivieren der betroffenen Abrechnungsdaten

·         Drucken aller relevanten Daten (Lohnzettel, Jahreslohnkonten, mBGM)

·         (Optional) Speichern der Jahreslohnkonten im Druckmenü (damit automatisch eine Differenzliste mit den Unterschieden erstellt werden kann)

2.     Stornieren der betroffenen bereits getätigten ELDA-Meldungen.

3.     Falls Änderungen in den Vormonaten notwendig sind, diese durchführen ohne die Vormonate abzurechnen.

4.     In der Monatsabrechnung den ersten betroffenen Monat abrechnen (es werden automatisch alle Monate dieses DV abgerechnet).

5.     Analysieren der Änderungen

·         Drucken aller relevanten Daten (Lohnzettel, Jahreslohnkonten, mBGM)

·         (Optional) Abgleichen der Jahreslohnkonten und Erstellung einer Differenzliste.

6.     Korrektur der Zahlungen (Krankenkasse, Finanz, Gemeinde) bei den nächsten Überweisungen.

7.     Neuerstellung der betreffenden ELDA-Meldungen.

 

Das ist auch die Standard-Vorgangsweise bei nachträglichen Korrekturen fehlerhafter Abrechnungen.