Aktuelle Infos zu PLV_
Hinweis: Durch drücken der Taste F1
startet man überall in PLV die Hilfe. Unter "Fragen und Antworten"
sollte man alles finden. Ist Ihre Frage nicht dabei, dann wenden Sie sich per
Mail an den entsprechenden Support (Startmaske unten: Support)
PLV 2025
Liebe Kunden!
PLV 2025 steht
zum Download bereit. Vergessen Sie bitte nicht, vor der ersten Abrechnung auf
Updates zu prüfen. Es gibt sicher noch kleine Änderungen.
Schöne Feiertage,
Ihr PLV-Team
PLV 2024
Update 4 steht zur Verfügung
Anpassung der
geänderten Lohnsteuerberechnung zu sonstigen Bezügen (rückwirkend mit
1.1.2024). Falls schon 1/6 bezogene sonstige Bezüge abgerechnet wurden, dann
muss man nur diesen Monat neu abrechnen, und die Auszahlungsdifferenz dem DN
bei der nächsten Abrechnung gutschreiben (negatives a-conto,
Lohnart 0050).
Update 3 steht zur Verfügung
Anpassung bei
der ELDA-Übertragung der Versichertenmeldungen-Neu.
Update 2 steht zur Verfügung
Änderung 1:
Der Gesetzgeber hat Ende 2023 Änderungen bei den
Sozialversicherungsbeiträgen erwerbstätiger Pensionistinnen
und Pensionisten beschlossen. Für diesen
Personenkreis entfällt teilweise ab Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur
Pensionsversicherung.
Siehe auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.896497&portal=oegkdgportal
Wir werden das so
lösen, dass man in PLV nur den Pensionsantrittsmonat
eingeben muss (Personalstammdaten Seite 2 – rechts unten), den Rest erledigt
PLV. Da die Befreiung rückwirkend mit 1.1.2024 gilt, muss man nach Eingabe des
Pensionsantrittsmonates für die die betroffenen Monate davor folgende Schritte
durchführen:
1. mBGM stornieren
2. neu abrechnen
3. mBGM neu senden
Danach dem
Mitarbeiter die Differenz als negatives a-Conto bei
der nächsten Abrechnung auszahlen.
Änderung 2:
Die Teuerungsprämie wurde 2024 durch die Mitarbeiterprämie
ersetzt.
Siehe auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.896255&portal=oegkdgportal
In PLV kann die
Mitarbeiterprämie mit der gleichen Lohnart
abgerechnet werden, wie vorher die Teuerungsprämie. Legen Sie sich einfach
unter Lohnart Teuerungsprämie
eine Lohnart Mitarbeiterprämie
an.
PLV 2023
04.12 : Update 4 steht zur Verfügung
Strukturanpassung
des Jahreslohnzettel Finanz bez. Mitarbeiterbeteiligung
05.10 : Update 3 steht zur Verfügung
Neue Lohnarten:
·
0200 - Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei SZ
·
0201 - Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei lfd.
·
0202 - Teuerungsprämie steuerfrei
30.01 : Update 2 steht zur Verfügung
Falls Sie nach
dem Update 1, neu angelegte (also
nach dem Update angelegte) geringfügig
Beschäftigte oder freie Mitarbeiter abgerechnet haben, dann bitten wir Sie,
diese sicherheitshalber nochmals abzurechnen, in seltenen Fällen könnte die
Abrechnung unkorrekt gewesen sein. Entschuldigen Sie bitte den Aufwand.
24.01 : Update 1 steht zur Verfügung
Das Update
enthält die auf den 1.1.2022 vorgezogene Lohnsteuerreform, und auch die Änderung
in der Sozialversicherung (IE)
https://www.finanz.at/steuern/steuerreform/
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.882435&portal=oegkdgportal
PLV 2022
Liebe Kunden,
PLV
2022 wird wieder so um den 15.12 zum Download bereitstehen. Falls Sie Homeoffice-Pauschale oder Jobticket
abgerechnet haben dann vergessen Sie nicht, diese wie
unten beschrieben im Dezember einzutragen, ansonsten stimmt das L16 nicht.
Quarantäne-
und Kurzarbeitsabrechnung wurden in die PLV-Hilfe (links unten) übertragen.
Bleiben Sie gesund!
01.12 : Update 5 steht zur Verfügung
Mit dem 2.
COVID-19-Steuermaßnahmengesetz ab 1.1.2021 und der Erweiterung des Jobtickets
ab 1.7.2021 ist es notwendig geworden, die im Lohnkonto und auch am
Jahreslohnzettel L16 enthaltenen Informationen entsprechend anzupassen.
Ab Dezember gilt
für die ELDA-Übertragung eine neue Version (22) des L16. Folgende
Felder sind neu am L16 dazu gekommen:
·
Homeoffice-Tage
·
Homeoffice-Pauschale
·
Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit
b
Die Homeoffice-Pauschale
wird in PLV mit der Lohnart 0162 Prämie frei, die Kostenübernahme
mit der Lohnart 610 Auslagenersatz abgerechnet. Sie
können sich Lohnarten mit geeigneter Bezeichnung leicht selbst anlegen. Da
diese aber nicht eindeutig nur für die Corona-Maßnahmen vorgesehen sind, werden
mit diesem Update 3 neue Lohnarten eingeführt. Diese beziehen sich auf den
gesamten L16-Zeitraum und dienen
ausschließlich der Information auf dem L16.
o
0060 Homeoffice-Tage
o
0061 Homeoffice-Pauschale
o
0062 Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit
b (Jobticket)
Am einfachsten geben Sie
diese 3 Lohnarten im letzten Abrechnungsmonat ein, sie haben keine Auswirkung
auf die Abrechnung.
Hinweis: Für die Monate, in denen das
Jobticket wirksam war, müssen Sie in der Monatsabrechnung bei Sachbezug/KFZ
(oben Mitte) Werkverkehr auswählen.
Sie können das auch nachträglich machen (jedenfalls vor dem Senden des L16),
Sie müssen diese Monate nicht neu abrechnen.
03.04 : Update 4 steht zu Verfügung
ELDA hat mit
1.4.2021 das Format der Meldebestätigungen geändert, daher konnte PLV diese
nicht in das Übertragungsjournal übernehmen und dort anzeigen. Sie können aber
alle Meldebestätigungen auch direkt in Ihrer ELDA-Software einsehen
(Datenübermittlung -> Meldebestätigungen).
22.03 : Update 3 steht zu Verfügung
Ab April gilt für
die ELDA-Übertragung eine neue Version (21) des Jahreslohnzettels Finanz.
10.02 : Update 2 steht zu Verfügung
Da es auch Konstellationen bei der
Quarantäne-Abrechnung gibt, bei denen das Gehalt die Basis des Jahressechstels
nicht erhöhen darf, wird es eine neue
Lohnart: '6011: Abzug
Berechnungsbasis Jahressechstel'.
Leider ist uns ein kleiner Fehler bei der
Bestimmung der Bemessungsgrundlage DB,DZ und Kommunalsteuer
in Verbindung mit der Kurzarbeit und der neuen Rückverrechnung AV (ab 2021) bei
niedrigen Gehältern passiert. Da konnte es zu kleinen Differenzen kommen, das ist
mit diesem Update behoben. Es ist keine Aufrollung notwendig, Sie müssen nur
den Jänner neu abrechnen, eine mögliche Differenz bei DB,DZ
und Kommunalsteuer korrigieren Sie bei der nächsten Überweisung,
ansonsten ist nichts zu tun. Entschuldigen Sie bitte den Fehler, es betrifft
nur den Jänner 2021, und auch nur in Verbindung mit Kurzarbeit bei niedrigen
Gehältern.
25.01 : Update 1 steht zu Verfügung
Ab Februar gilt
für die ELDA-Übertragung eine neue Version (02) der mBGM.
Hinweis zu Quarantäne-Abrechnung
Sie können Mitarbeiter, die in einem Monat
ganz oder teilweise in Quarantäne waren, mit den ganz normalen Lohnarten
abrechnen.
Den Quarantäne-Bereich (der DGA befreit ist) passen Sie einfach mit der Lohnart '6010: Abzug Bemessungsgrundlage DGA' an.
Eine Erinnerung wegen vieler Anfragen: Die Corona-Prämie (SV- und Lohnsteuer, DB, DZ und
Kommunalsteuer befreit) rechnen Sie mit der Lohnart 0162 Prämie frei ab