Aktuelle Infos zu PLV_

 

 

Hinweis: Durch drücken der Taste F1 startet man überall in PLV die Hilfe. Unter "Fragen und Antworten" sollte man alles finden. Ist Ihre Frage nicht dabei, dann wenden Sie sich per Mail an den entsprechenden Support (Startmaske unten: Support)

 

 

PLV 2025

 

Liebe Kunden!

 

PLV 2025 steht zum Download bereit. Vergessen Sie bitte nicht, vor der ersten Abrechnung auf Updates zu prüfen. Es gibt sicher noch kleine Änderungen.

 

Schöne Feiertage,

Ihr PLV-Team

 

 

PLV 2024

 

 

Update 4 steht zur Verfügung

Anpassung der geänderten Lohnsteuerberechnung zu sonstigen Bezügen (rückwirkend mit 1.1.2024). Falls schon 1/6 bezogene sonstige Bezüge abgerechnet wurden, dann muss man nur diesen Monat neu abrechnen, und die Auszahlungsdifferenz dem DN bei der nächsten Abrechnung gutschreiben (negatives a-conto, Lohnart 0050).

 

 

Update 3 steht zur Verfügung

Anpassung bei der ELDA-Übertragung der Versichertenmeldungen-Neu.

 

 

Update 2 steht zur Verfügung

 

Änderung 1:

Der Gesetzgeber hat Ende 2023 Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erwerbstätiger Pensionistinnen und Pensionisten beschlossen. Für diesen Personenkreis entfällt teilweise ab Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung.

 

Siehe auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.896497&portal=oegkdgportal

 

Wir werden das so lösen, dass man in PLV nur den Pensionsantrittsmonat eingeben muss (Personalstammdaten Seite 2 – rechts unten), den Rest erledigt PLV. Da die Befreiung rückwirkend mit 1.1.2024 gilt, muss man nach Eingabe des Pensionsantrittsmonates für die die betroffenen Monate davor folgende Schritte durchführen:

 

1.    mBGM stornieren

2.    neu abrechnen

3.    mBGM neu senden

 

Danach dem Mitarbeiter die Differenz als negatives a-Conto bei der nächsten Abrechnung auszahlen.

 

Änderung 2:

Die Teuerungsprämie wurde 2024 durch die Mitarbeiterprämie ersetzt.

 

Siehe auch: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.896255&portal=oegkdgportal

 

In PLV kann die Mitarbeiterprämie mit der gleichen Lohnart abgerechnet werden, wie vorher die Teuerungsprämie. Legen Sie sich einfach unter Lohnart Teuerungsprämie eine Lohnart Mitarbeiterprämie an.

 

 

 

PLV 2023

 

 

04.12 : Update 4 steht zur Verfügung

 

Strukturanpassung des Jahreslohnzettel Finanz bez. Mitarbeiterbeteiligung

 

 

05.10 : Update 3 steht zur Verfügung

 

Neue Lohnarten:

·         0200 - Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei SZ

·         0201 - Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei lfd.

·         0202 - Teuerungsprämie steuerfrei

 

30.01 : Update 2 steht zur Verfügung

 

Falls Sie nach dem Update 1, neu angelegte (also nach dem Update angelegte) geringfügig Beschäftigte oder freie Mitarbeiter abgerechnet haben, dann bitten wir Sie, diese sicherheitshalber nochmals abzurechnen, in seltenen Fällen könnte die Abrechnung unkorrekt gewesen sein. Entschuldigen Sie bitte den Aufwand.

 

 

24.01 : Update 1 steht zur Verfügung

 

Das Update enthält die auf den 1.1.2022 vorgezogene Lohnsteuerreform, und auch die Änderung in der Sozialversicherung (IE)

 

https://www.finanz.at/steuern/steuerreform/

 

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.882435&portal=oegkdgportal

 

 

PLV 2022

 

Liebe Kunden,

 

PLV 2022 wird wieder so um den 15.12 zum Download bereitstehen. Falls Sie Homeoffice-Pauschale oder Jobticket abgerechnet haben dann vergessen Sie nicht, diese wie unten beschrieben im Dezember einzutragen, ansonsten stimmt das L16 nicht.

 

Quarantäne- und Kurzarbeitsabrechnung wurden in die PLV-Hilfe (links unten) übertragen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

01.12 : Update 5 steht zur Verfügung

 

Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz ab 1.1.2021 und der Erweiterung des Jobtickets ab 1.7.2021 ist es notwendig geworden, die im Lohnkonto und auch am Jahreslohnzettel L16 enthaltenen Informationen entsprechend anzupassen.

 

Ab Dezember gilt für die ELDA-Übertragung eine neue Version (22) des L16. Folgende Felder sind neu am L16 dazu gekommen:

·         Homeoffice-Tage

·         Homeoffice-Pauschale

·         Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit b

 

Die Homeoffice-Pauschale wird in PLV mit der Lohnart 0162 Prämie frei, die Kostenübernahme mit der Lohnart 610 Auslagenersatz abgerechnet. Sie können sich Lohnarten mit geeigneter Bezeichnung leicht selbst anlegen. Da diese aber nicht eindeutig nur für die Corona-Maßnahmen vorgesehen sind, werden mit diesem Update 3 neue Lohnarten eingeführt. Diese beziehen sich auf den gesamten L16-Zeitraum und dienen ausschließlich der Information auf dem L16.

 

o    0060 Homeoffice-Tage

o    0061 Homeoffice-Pauschale

o    0062 Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit b (Jobticket)

 

Am einfachsten geben Sie diese 3 Lohnarten im letzten Abrechnungsmonat ein, sie haben keine Auswirkung auf die Abrechnung.

 

Hinweis: Für die Monate, in denen das Jobticket wirksam war, müssen Sie in der Monatsabrechnung bei Sachbezug/KFZ (oben Mitte) Werkverkehr auswählen. Sie können das auch nachträglich machen (jedenfalls vor dem Senden des L16), Sie müssen diese Monate nicht neu abrechnen.

 

03.04 : Update 4 steht zu Verfügung

 

ELDA hat mit 1.4.2021 das Format der Meldebestätigungen geändert, daher konnte PLV diese nicht in das Übertragungsjournal übernehmen und dort anzeigen. Sie können aber alle Meldebestätigungen auch direkt in Ihrer ELDA-Software einsehen (Datenübermittlung -> Meldebestätigungen).

 

22.03 : Update 3 steht zu Verfügung

 

Ab April gilt für die ELDA-Übertragung eine neue Version (21) des Jahreslohnzettels Finanz.

 

10.02 : Update 2 steht zu Verfügung

 

Da es auch Konstellationen bei der Quarantäne-Abrechnung gibt, bei denen das Gehalt die Basis des Jahressechstels nicht erhöhen darf, wird es eine neue

Lohnart: '6011: Abzug Berechnungsbasis Jahressechstel'.

 

Leider ist uns ein kleiner Fehler bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage DB,DZ und Kommunalsteuer in Verbindung mit der Kurzarbeit und der neuen Rückverrechnung AV (ab 2021) bei niedrigen Gehältern passiert. Da konnte es zu kleinen Differenzen kommen, das ist mit diesem Update behoben. Es ist keine Aufrollung notwendig, Sie müssen nur den Jänner neu abrechnen, eine mögliche Differenz bei DB,DZ und Kommunalsteuer korrigieren Sie bei der nächsten Überweisung, ansonsten ist nichts zu tun. Entschuldigen Sie bitte den Fehler, es betrifft nur den Jänner 2021, und auch nur in Verbindung mit Kurzarbeit bei niedrigen Gehältern.

 

 

25.01 : Update 1 steht zu Verfügung

 

Ab Februar gilt für die ELDA-Übertragung eine neue Version (02) der mBGM.

 

Hinweis zu Quarantäne-Abrechnung

 

Sie können Mitarbeiter, die in einem Monat ganz oder teilweise in Quarantäne waren, mit den ganz normalen Lohnarten abrechnen.
Den Quarantäne-Bereich (der DGA befreit ist) passen Sie einfach mit der Lohnart '6010: Abzug Bemessungsgrundlage DGA' an.

 

 

Eine Erinnerung wegen vieler Anfragen: Die Corona-Prämie (SV- und Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer befreit) rechnen Sie mit der Lohnart 0162 Prämie frei ab

 

Historie